"Presse"-Exklusiv

Nach Jahren: Einigung auf Reform von Wiener U-Ausschuss

WIEN: KRANKENHAUS NORD / PROBEBETRIEB
WIEN: KRANKENHAUS NORD / PROBEBETRIEBAPA/HANS KLAUS TECHT
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Seit vielen Jahren wird über den Ausbau der Kontrollrechte in der Stadt Wien diskutiert. Nun gibt es eine Übereinkunft aller Parteien bei Grundpfeilern.

Er zählt zu den schärfsten Waffen, die der Opposition in Wien zur Verfügung stehen: der Untersuchungsausschuss, der Missstände in der Bundeshauptstadt untersucht und auch die politische Verantwortung klären soll. Im Vergleich mit einem U-Ausschuss auf Bundesebene ist er auf Wiener Ebene allerdings recht zahnlos – was nun geändert wird. Denn die Rechte der Opposition werden massiv ausgeweitet. „Die Presse“ hat exklusiv die ersten vereinbarten Punkte.

Opposition darf Akten einsehen
Es ist ein zentraler Pfeiler der Reform: Für die Aktenlieferung an die U-Kommission ist derzeit ein Mehrheitsbeschluss nötig. Theoretisch können die Regierungsparteien die Lieferung von brisanten Akten verhindern. Das wird geändert. Es werde ein eigenes Verfahrensrecht inklusive Beweisbeschlüssen als Minderheitenrecht kommen, so ÖVP-Verhandler Patrick Gasselich. Stephan Auer-Stüger, der für die SPÖ die Reform der U-Kommission verhandelt, bestätigt: Hier gebe es bereits einen Konsens aller Parteien, meint er zur „Presse“. Falls die Mehrheitsfraktion der Meinung ist, dass angeforderte Akten nicht notwendig oder nicht zulässig sind, kann sie sich an ein Schiedsgremium wenden, das neu eingeführt und nicht politisch besetzt sein wird.

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