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Bissige Gabalier-Kritik im "Kurier" laut Presserat zulässig

Gabalier selbst meinte, es handle sich um einen "Hassartikel".
Gabalier selbst meinte, es handle sich um einen "Hassartikel".(c) imago images/foto2press (imago stock&people via www.imago-images.de)
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"Gabalier: Weihnachten auf der HNO-Ambulanz" lautete der Titel der polemischen Kritik eines Fernsehauftritts von Andreas Gabalier. Sie sei medienethisch zulässig, sagt der Presserat nun.

Am 5. Dezember erschien auf "kurier.at" ein Artikel, der für einige Aufregung sorgte - und mit dem sich infolge auch der Presserat beschäftigte. Es ging darin um den Auftritt von Andreas Gabalier in der ORF-Sendung "Winter in Österreich"; die Kritik in der Zeitung sparte nicht mit harschen Worten.

Unter dem Titel "Gabalier: Weihnachten auf der HNO-Ambulanz" schrieb der Autor, dass Gabalier nicht singe, sondern raunze, schluchze und hauche. Und zwar um die Töne herum "wie ein neugieriges Kind ums Weihnachtspackerl". Es höre sich an wie ein Fall für die HNO-Ambulanz. Sechs Backgroundsängerinnen seien dazu im Takt geschwankt und hätten dreingeschaut, als ob sie Verstopfung hätten. Etwas später heißt es: „Bei 'Here Comes Santa Claus' erleidet unsere Fernsehrunde einen spontanen Lachkrampf. 'Das kann er unmöglich ernst meinen', sagt jemand. Gabalier irrt durch das Lied wie ein verwirrtes Rentier durch den staubigen Schnee."

Das gefiel nicht jedem. Selbstredend auch nicht Gabalier, der via "Krone" seine Meinung sagte: Kritik sei in Ordnung, aber der Artikel habe damit „nichts mehr zu tun. Das ist ein reiner Hassartikel“. Eine Beschwerde an den Presserat lautete ähnlich: dass die Aussagen des Autors keine sachliche Kritik seien, sondern grob beleidigend.

Der sagt nun aber: Die Meinungsfreiheit sei bei Kritiken, die ja von eigenen Empfindungen und Wertungen geprägt sind, weit auszulegen. Und: "Der Autor setzt die polemischen Formulierungen vor allem in Bezug zu den Originalversionen der Lieder. Die scharfe negative Kritik ist daher nicht vollkommen unsachlich angelegt." Außerdem greife der Autor an manchen Stellen auch auf satirische Ausdrücke zurück.

Darüber hinaus hält der Presserat fest, dass es sich bei Andreas Gabalier um einen sehr bekannten Sänger handelt, der am öffentlichen Leben teilnimmt. Er genieße daher grundsätzlich weniger Persönlichkeitsschutz als eine Privatperson.

(rovi)

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