Richter-Ernennung

Rechtsstaatlichkeit: EU-Höchstrichter warnen Polen

PiS-Chef  Jaroslaw Kaczynski auf einem Archivbild im EU-Wahlkampf im Mai 2019.
PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski auf einem Archivbild im EU-Wahlkampf im Mai 2019.REUTERS
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Der EuGH stellt die Regeln für die Neubesetzung der Richterposten infrage – überlässt das endgültige Urteil darüber aber einem polnischen Gericht.

Warschau. Es ist eine erneute Niederlage für Warschau: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag in einem Urteil bei Teilen der umstrittenen Justizreform in Polen eine Verletzung von EU-Recht festgestellt. Bei dem lang erwarteten Entscheid geht es um die Ernennung von Richtern nach der Machtübernahme der Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) im Herbst 2015. Die neuen Regeln der Richterernennung könnten nicht mehr garantieren, dass die Richter „unabhängig und unparteilich“ seien, wie es EU-Recht vorschreibe, wird im Urteil argumentiert.

Polen habe sich bei seinem EU-Beitritt der EuGH-Gerichtsbarkeit unterworfen, wird in der Urteilsbegründung betont. Das EU-Recht genieße in allen Mitgliedstaaten Vorrang vor Verfassung und Landesrecht. Genau dies wird von PiS bereits immer wieder in Abrede gestellt.

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