Rechtsstreit

Ärztekammer klagt größten Auswerter von PCR-Tests in Wien

Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) bei einer Führung durch das Labor der 'Lifebrain Group'.
Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) bei einer Führung durch das Labor der 'Lifebrain Group'. APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Wiener Ärztekammer will mit einer Klage prüfen, ob das Großlabor Lifebrain über die rechtlichen Grundlagen verfügt, die PCR-Tests durchzuführen. Das Rathaus bleibt vorerst gelassen.

In Wien ist ein Rechtsstreit zwischen der Wiener Ärztekammer und dem Großlabor Lifebrain aufgeflammt. Die Standesvertretung hat Klage eingereicht, um zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage Lifebrain die angebotenen Leistungen erbringt. Für die Stadt ist das Unternehmen allerdings ein wichtiger Kooperationspartner bei der Corona-Teststrategie. Das Rathaus sieht den Disput vorerst gelassen: "Wir sehen kein Ende von Lifebrain. Wir mischen uns nicht ein."

Bisher hat Lifebrain 208.306 PCR-Tests für Wien ausgewertet (Stand: Dienstag, 2. März 2021). "Das ist fast das Doppelte von allen anderen Laboren zusammen im letzten halben Jahr", veranschaulichte ein Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) die Dimension. Auch das Projekt "alles gurgelt" wird mit dem Unternehmen durchgeführt, ebenso erfolgt dort die Auswertung der PCR-Tests des Wiener Kindergartenpersonals. Lifebrain sei ein "wichtiger, wenn nicht zentraler Baustein", so der Sprecher.

Das Großlabor verfügt laut Unternehmenswebseite über Standorte in Wien, aber auch in Linz, Graz, Salzburg und Villach. Dahinter steckt eine Firmengruppe aus Italien - laut eigenen Angaben handelt es sich um einen der größten Anbieter Italiens.

Ärztekammer vertritt niedergelassene Labors

Kritisch wird Lifebrain von der Ärztekammer gesehen: Es könnten die rechtlichen Grundlagen fehlen - die Klage soll Klarheit darüber bringen, erklärte Kammeramtsdirektor Thomas Holzgruber im APA-Gespräch. "Das Problem ist: Die Parlament hat durch einen Paragrafen im Ärztegesetz auch naturwissenschaftlichen Einrichtungen erlaubt, PCR-Tests zu machen. Aber auch die naturwissenschaftlichen Einrichtungen brauchen irgendeine Rechtsgrundlage, warum sie diese Leistungen erbringen. Die hinterfragen wir bei Lifebrain."

Die Ärztekammer vertritt als Standesvertretung auch die niedergelassenen Laboratorien, die ebenfalls diese PCR-Testanalysen durchführen. "Im Wettbewerb untereinander müssen faire Bedingungen herrschen. Alle müsse dieselben Ausgangslagen haben. Daher ist es erlaubt, zu hinterfragen."

Wien zweifelt nicht an Rechtmäßigkeit

Die Stadt Wien jedenfalls bleibt vorerst ruhig und geht davon aus, das alles rechtens ist. "Mit bestens geschultem und erfahrenem Personal schafft Lifebrain enorme zusätzliche Covid-19-Test-Kapazitäten in Österreich, auf leistbarem Niveau und in höchster Qualität. Basis dafür ist eine Ausschreibung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG), aus der das Bundesland Wien einen Abruf tätigt."

Die Zulässigkeit der Durchführung von Tests zum Nachweis von SARS-CoV 2-Erregern sei zusätzlich in einem Schriftverkehr zwischen dem Gesundheitsministerium und der MA 40 (Soziales, Sozial- und Gesundheitsrecht) "eindeutig" geklärt. "Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, daran zu zweifeln, dass an der Ausschreibung der BBG etwas nicht gepasst hat."

Ende von Lifebrain wäre Rückschlag

Den Ernst der Lage zeigt aber auch: Ein Ende von Lifebrain - "das wir nicht sehen" - würde laut Rathaus einen eklatanten Rückschlag für ganz Österreich bedeuten. "Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie wie Initiativen für erste Schritte der Öffnung unseres sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens sind nur möglich mit schnellen, zuverlässigen und leistbaren Tests in großer Menge."

Die Stadt will sich in den Rechtszwist nicht einmischen, wie betont wurde. Mit seiner Meinung hält Gesundheitsstadtrat Hacker dennoch nicht hinter dem Berg: "Ich habe keine Zweifel daran, dass die Bundesbeschaffung GmbH bei der Feststellung des Bestbieters die einschlägigen fachlichen Erfordernisse geprüft hat." Und: "Ich freue mich für die Rechtsanwälte der Ärztekammer, dass sie mitten in einer Pandemie Zeit für solche Dinge haben", wurde er jüngst diesbezüglich von der Tageszeitung "Krone" zitiert.

Dem hält Holzgruber entgegen: "Auch in Zeiten der Pandemie muss es zulässig sein, dass man die Rechtsbestimmungen einhält." Sollte die Klage Konsequenzen nach sich ziehen, so beruhigte der Kammervertreter: Die Wiener Labors hätten die Kapazitäten, um eine mögliche Schließung von Lifebrain aufzufangen.

(APA)

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