Gastronomie

Neues Rechtsgutachten im Streit um Mieten

Corona-Lockdown
Corona-Lockdown(c) imago images/Sven Simon (Frank Hoermann/SVEN SIMON via www.imago-images.de)
  • Drucken

Kein Geschäft wegen der Pandemie – keine Zahlungspflicht. So lautet die Quintessenz.

Wien. Seit bald einem Jahr steckt die Wirtschaft im Krisenmodus fest. Das lässt ungeahnte Konflikte aufbrechen – auch zwischen Mietern und Vermietern, obwohl sie existenziell aufeinander angewiesen sind. Für viele Unternehmen, vor allem in der Gastronomie und Hotellerie, gibt es seit Monaten keine Geschäftsgrundlage mehr, damit brechen auch bei Vermietern und Verpächtern die Einnahmen weg.

Das ist die – für beide Seiten triste – Ausgangslage. Die Folge: eine anwachsende Flut von Streitigkeiten über den Miet- oder Pachtzins. Zwar heißt es im ABGB, dass kein Zins gezahlt werden muss, wenn ein Bestandobjekt durch einen „außergewöhnlichen Zufall“ – wie Krieg, Feuer, Unwetter oder eine Seuche – unbrauchbar wird. Und (erstinstanzliche) Urteile bestätigen das auch bereits für diese Pandemie. Etliche Bestandgeber fordern den Zins jedoch trotzdem ein. Und Juristen streiten über Details: Müssen Unternehmer staatliche Hilfsgelder an Vermieter weitergeben? Müssen sie womöglich sogar ihr Geschäftsmodell ändern, um weiterhin Miete zahlen zu können? Und macht es einen Unterschied, ob der Vertrag, den man mit dem Bestandgeber hat, als Miete oder Pacht tituliert ist?

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Klageflut

Reichen die ABGB-Regeln noch aus?

Hätte authentische Interpretation der Regeln über den Zinsentfall geholfen? Daran scheiden sich die Geister.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.