Gesetzesnovelle

Kein Freimaskieren mehr: Lehrer müssen sich testen lassen

(c) APA/AFP/CHRISTOF STACHE (CHRISTOF STACHE)
  • Drucken

Die bisherige Option für Test-Verweigerer in Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt, alternativ mit FFP2-Maske zu arbeiten, entfällt. Die Begutachtung der Gesetzesnovelle läuft bis 9. März. Durch diese können auch Ausgangsbeschränkungen leichter verordnet werden.

Lehrer, Kindergartenpädagogen und Beamte im Parteienverkehr werden sich künftig auf das Coronavirus testen lassen müssen. Die bisherige Option für Test-Verweigerer in Berufsgruppen mit viel Kundenkontakt, alternativ mit FFP2-Maske zu arbeiten, entfällt. Das sieht eine Gesetzesnovelle vor, die vom Gesundheitsministerium Mittwochabend in Begutachtung geschickt wurde. Leichter verordnet werden können durch diese auch Ausgangsbeschränkungen. Die Begutachtung läuft bis 9. März.

Wer gewerbsmäßig Veranstaltungen organisiert und eine Untersagung gemäß Epidemiegesetz missachtet, ist künftig gemäß der Vorlage mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro oder sechs Wochen Haft zu bestrafen. Teilnehmer an verbotenen Events haben bis zu 1450 Euro abzuliefern. Veranstalter, die keine Bewilligung einholen bzw. Auflagen nicht einhalten, haben mit 3600 Euro oder vier Wochen Haft zu rechnen.

Neu geregelt werden auch die Eingriffsmöglichkeiten bei Zusammenkünften. Wird bisher auf das "Zusammenströmen größerer Menschenmengen" abgestellt, ist künftig von mindestens vier Personen die Rede, die als Veranstaltung gelten. Dies gilt im öffentlichen wie im privaten Bereich, wobei bei letzterem wieder klar gestellt wird, dass es daheim zu keinen Kontrollen kommt.

Ausgangsbeschränkungen erleichtert

Erleichtert werden sollen Ausgangsbeschränkungen. Diese konnten bisher nur verhängt werden, wenn das Gesundheitssystem zusammenzubrechen drohte oder in "ähnlich gelagerten Notsituationen". Nunmehr sollen kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren bereits dann möglich sein, wenn die Kontaktnachverfolgung auf Grund der unkontrollierten Virusverbreitung nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Novelle

Weiter kein Test vorm Einkaufen

Weil nicht genug Abgeordnete der Koalition kamen, gab es im Bundesrat keine Mehrheit für die Novelle. Auch die Regelungen für den „grünen Pass“ liegen damit auf Eis.
PK LAND BURGENLAND'RECHENSCHAFTSBERICHT DER LANDESREGIERUNG': DOSKOZIL
Kommentar

Doskozils nächste Volte

Die burgenländischen Sozialdemokraten scheren einmal mehr aus der Parteilinie aus. Gut so.
Auf Grundlage der Novelle können die Eintrittstests im Handel in Ostösterreich wie geplant in Kraft treten.
Covid-19

SPÖ Burgenland verhindert geplante Bundesrats-Blockade für neues Covid-Gesetz

Angesichts der Situation auf den Intensivstationen sei es der "dümmste Zeitpunkt, aus parteipolitischem Kalkül wichtige rechtliche Rahmenbedingungen zu blockieren", wird Landeshauptmann Doskozil zitiert. Damit kommt es nicht zur angedachten Mehrheit im Bundesrat.
Antigentest
Covid-19

Reintesten statt Freitesten: Koalition einigt sich mit SPÖ auf Corona-Teststrategie

Ein negatives Testergebnis soll künftig Voraussetzung für den Besuch von Veranstaltungen, Krankenhäusern und Hotels sein. Der Handel und die Gastronomie sind von der Neuregelung nicht betroffen. Für gewisse Berufsgruppen kommt zudem eine Verpflichtung, sich wöchentlich testen zu lassen.
++ THEMENBILD ++ CORONA: EINKAUFSSTRASSE / HANDEL
Corona-Maßnahmen

Zutrittstests im Handel „realitätsfern"

Der Handel sei nicht mit körpernahen Dienstleistungen zu vergleichen, so die Gewerkschaft GPA. Als Folge der Eintrittstests werden hohe Umsatzausfälle befürchtet.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.