Gesetzesplan

Anschober will strenger durchgreifen

Ding-dong, wer steht dort vor der Tür? Kontrollen zu Hause bleiben tabu.
Ding-dong, wer steht dort vor der Tür? Kontrollen zu Hause bleiben tabu.imago images/Michael Kristen
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Ausgangsbeschränkungen sollen bereits ohne drohende Überlastung der Spitäler möglich sein. Das Treffen von Gruppen will man auch in Privaträumen unterbinden können.

Nach wie vor gibt es Ausgangsbeschränkungen, wenn auch nur nachts. Die Verordnung dazu ist umstritten, schließlich sind Ausgehregeln laut Gesetz nur erlaubt, wenn sonst die Versorgung der Spitäler zusammenbrechen könnte. Ein neuer Gesetzesplan aus dem Gesundheitsministerium sieht nun aber weitere Ermächtigungen für Ressortchef Rudolf Anschober vor. So soll er Ausgehbeschränkungen leichter verordnen und auch kleinere Zusammenkünfte in Privatwohnungen verbieten können. Aber was steht dahinter, und inwieweit sind die geplanten Gesetze verfassungskonform?

1. Ausgehregeln bereits dann, wenn das Contact Tracing nicht greift

Dieser Teil des nun in Begutachtung geschickten Gesetzesplans ist der juristisch heikelste. Bisher durfte es Ausgehbeschränkungen laut dem Covid-19-Maßnahmengesetz nur geben, „um einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“. Künftig soll es reichen, wenn es sonst zu einer „nicht mehr kontrollierbaren Verbreitung“ des Virus käme. Das liegt laut den Gesetzesmaterialien vor, „wenn Maßnahmen des Contact Tracing nicht mehr greifen“. Für das Gesundheitsministerium ist diese Maßnahme nötig, um künftig „rascher und zielgerichteter vorgehen zu können“.

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