Frauengleichstellung

Schadenersatz für ungleichen Lohn

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Die EU-Kommission schlägt nach jahrelangem Warten auf Freiwilligkeit der Arbeitgeber verpflichtende Maßnahmen gegen Lohndiskriminierung vor.

Seit 15 Jahren gilt in der Union ausdrücklich: Für gleiche Arbeit muss es gleiches Entgelt geben. Doch dieser Grundsatz, dass Männer und Frauen für vergleichbare Jobs dasselbe verdienen sollen, wird weiterhin von vielen Unternehmen missachtet. Eurostat-Erhebungen zeigen, dass Frauen im Durchschnitt brutto pro Stunde um 14 Prozent weniger als Männer verdienen, selbst wenn ihre Tätigkeitsprofile einander gleichen. Im Zusammenspiel mit dem Umstand, dass Frauen den Großteil der Pflege für Kinder und Alte erledigen und damit Lücken in ihre Erwerbsbiografien schlagen, führt das dazu, dass sie im EU-Schnitt um ein Drittel niedrigere Pensionen beziehen.

„Nicht auf Unternehmen verlassen“

Nun reicht es der Kommission. Am Donnerstag präsentierte sie eine EU-Richtlinie, welche die Umsetzung des Diskriminierungsverbotes stärken soll. „Wir können uns nicht mehr nur auf die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen verlassen“, sagte die federführende Vizepräsidentin der Kommission, Věra Jourová.
Der Entwurf sieht erstens vor, dass „Entgelt“ alles umfasst, was ein Arbeitnehmer für seine Dienste erhält: Gehalt beziehungsweise Lohn, Boni, Überstunden, Reisegeld, Wohnzuschüsse, Fortbildungsprämien, Abfindungszahlungen, Krankengeld, sonstige Zahlungen und Betriebspensionen.

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