Ein burgenländischer Landesbediensteter schrieb seinem Chef sehr kritische E-Mails. Der VwGH sieht darin, anders als die Disziplinarkommission, keinen Verdacht einer Dienstpflichtverletzung.
Wien. „Diese Vorgangsweise ist äußerst dilettantisch.“ Mit schriftlichen Äußerungen wie dieser brachte ein Beamter des Landes Burgenland seinen Vorgesetzten in Rage. Zudem setzte er sich über schriftliche Weisungen seines Chefs hinweg. Reicht das, um ein Disziplinarverfahren einzuleiten, wie es die Disziplinarkommission für Landesbeamte unternahm? Ja und nein, sagt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in einer kürzlich ergangenen Erkenntnis.