Die Hygiene Austria segelt gern unter (falscher) österreichischer Flagge. Wettbewerbsrechtlich ist dies nicht nur hinsichtlich der eingestandenen Lohnproduktion von Masken in China problematisch, sondern wohl auch hinsichtlich des Firmennamens an sich.
Wien. Stolz steht auf der weißen Maske in Rot „Hygiene Austria“. Viele mögen dabei den Eindruck gewinnen, bei Hygiene Austria handelt es sich um einen staatlich geführten oder (rechtlich, nicht personell) staatsnahen Betrieb. Dies suggeriert einen erhöhten Qualitätsstandard oder zumindest eine besondere staatliche Kontrolle. Ähnliche Gedanken kommen wohl auch bei Unternehmen wie der Münze Österreich, der Gesundheit Österreich oder der Austro Control auf. Diese stehen aber auch tatsächlich im Eigentum der Republik Österreich.
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Als rein privat geführtes Unternehmen sind diese Unternehmensbezeichnung und letztlich auch der Firmenname aber wettbewerbsrechtlich möglicherweise als unberechtigte Autoritätsanmaßung, somit als lauterkeitswidrige Irreführung einzustufen.
Bei Produkten im Gesundheitsbereich können nach einschlägiger Judikatur bereits weniger als zehn Prozent des angesprochenen Publikums genügen, um eine relevante Irreführung zu bejahen. In Zeiten einer Pandemie mag dieser Maßstab auch strenger ausgelegt werden. Das von Hygiene Austria angesprochene Publikum erfasst Wiederverkäufer und Letztverbraucher. Die irreführende Angabe muss lediglich zur näheren Befassung mit dem Angebot veranlasst haben (z. B. Google-AdWords-Anzeige). Ein konkreter Kaufabschluss ist nicht notwendig.
Neben diversen Verbänden und Organisationen (z. B. VKI, WKO) können vor allem Mitbewerber mit vernünftigen Erfolgsaussichten auf Unterlassung klagen und letztlich einen Wechsel des Firmennamens erzwingen. Hinzu käme ein Anspruch auf Urteilsveröffentlichung in wohl monströsem Ausmaß.
Hygiene Austria hat also auf mehreren Ebenen einen rauen Seegang. Wie lang das Schiff noch unter der Flagge Österreich segeln wird, ist fraglich.