Trennung

Paartherapie bindet die Geliebte nicht

Paartherapie
Paartherapie(c) imago/Felix Jason
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Eine Frau ließ die Freundin ihres zuvor „geständigen“ Mannes observieren und klagte von ihr die Kosten ein. Der OGH lässt die Gattin abblitzen.

Wien. Eine erfolgreiche Paartherapie hätte es werden sollen, Nutznießer der Idee waren am Ende wohl nur die Anwälte. Und ein Detektiv, den die Ehefrau beauftragt hatte, um die mit Blick auf die Therapie getätigten Versprechen ihres Mannes zu überprüfen. Die Freundin sollte nun dafür bezahlen. Nun gibt es Szenarien, in denen man Ehestörern die Kosten für den Detektiveinsatz verrechnen kann. Aber war hier eine Observation des Mannes und seiner außerehelichen Freundin noch sinnvoll? Oder muss die Geliebte nichts bezahlen, weil klar schien, dass die Ehe ohnedies schon am Ende war? Fragen, die es rund um einem Trennungsfall zu entscheiden galt.

Der Sommer stand vor der Tür, als die Frau aus dem Heiligen Land Tirol den Verdacht witterte, dass ihr Mann womöglich nicht so treu sein könnte. Darauf angesprochen gestand dieser ein, dass es da auch noch eine andere gebe. Schon am nächsten Tag verließ er das eheliche Wohnhaus und kam seither nicht mehr zurück.
Gleichzeitig aber schlug der Mann der Frau eine Paartherapie vor – samt konkretem Termin in eineinhalb Wochen. Die Vorstellungen, was diese bringen sollte, gingen aber von Anfang an auseinander. Dem Mann ging es darum, eine möglichst reibungslose Trennung zu erreichen. Die Frau hoffte, dadurch die Ehe zu retten. Dementsprechend setzte sie dem Mann zwei Bedingungen, damit sie an der Paartherapie teilnehme: Der Mann solle die außereheliche Beziehung beenden und in die gemeinsame Wohnung zurückkehren. Der Ehegatte versprach darauf, beim nächsten Treffen und damit noch vor Beginn der Paartherapie mit der Geliebten Schluss zu machen.

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