Rechtspanorama

Kauf „schwarzer“ iPads ist kein Schwarzgeschäft

REUTERS
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Vorsteuerabzug für Unternehmer doch noch möglich.

„Können Sie auch iPads 64 GB schwarz anbieten?“ Das so angefragte Geschäft musste faul sein, dachten Steuerprüfung und Bundesfinanzgericht: ein Schwarzgeschäft. Daher wurde einem Unternehmen der Vorsteuerabzug für einen Hard- und Software-Kauf versagt, an dem der Fiskus einiges aussetzte. Wie der Verwaltungsgerichtshof entschied, ging das BFG aber voreilig davon aus, dass das Unternehmen von einem Mehrwertsteuerbetrug gewusst habe oder hätte wissen müssen.

Die Ausführungen des BFG betreffend Schwarzgeschäfte seien aktenwidrig: Im Arbeitsbogen des Außenprüfers fanden sich Rechnungen, in denen der Kaufgegenstand mit „iPad, schwarz“ (Handelsbezeichnung: Space Grey) benannt war. Auch inhaltlich war der VwGH nicht überzeugt (Ra 2020/ 13/0068): Schwarzgeschäfte seien durch Barzahlung und mangelnde Dokumentation gekennzeichnet, während es hier Rechnungen, aber kein Bargeld gab. Der Vorsteuerabzug ist doch noch möglich.

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