Vor einer Buße wegen Verletzung des Mindestabstandes oder der Maskenpflicht müsste wohl das Parlament befasst werden.
Wird Herbert Kickl eine Strafe bekommen, weil er rund um die Demonstration am Samstag den Mindestabstand verletzt und keine Maske getragen haben soll? Laut der Zeitung „Heute“ wurden Kickls Personalien aufgenommen und ein Strafbescheid soll zugestellt werden. Niemand habe seine Personalien aufgenommen oder ihn angezeigt, erwiderte Kickl. Aber müsste man denn die Personalien von einem bekannten Politiker aufnehmen? Und könnte man einen Abgeordneten überhaupt bestrafen?
An sich schützt die parlamentarische Immunität auch vor Verwaltungsstrafen. Nur wenn eine Tat „offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit“ steht – so sagt es die Verfassung –, können Mandatare direkt Strafen erhalten. Sonst muss der Nationalrat eingebunden werden, der per Abstimmung entscheidet, ob ein Abgeordneter ausgeliefert wird, weil die Tat nichts mit der Politik zu tun hat.