Verhandlungen

Schwierige Öffnungsgespräche zwischen Vorarlberg und dem Bund

Verlängert werden die derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in Österreich diesmal nicht wie üblich um zehn Tage, sondern nur um fünf - bis Sonntag. Denn Vorarlberg will Lockerungsschritte setzen. Wie diese genau aussehen, ist noch nicht bekannt.
Verlängert werden die derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen in Österreich diesmal nicht wie üblich um zehn Tage, sondern nur um fünf - bis Sonntag. Denn Vorarlberg will Lockerungsschritte setzen. Wie diese genau aussehen, ist noch nicht bekannt.Die Presse/Clemens Fabry
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Die am Montagabend geführten Verhandlungen zwischen Vorarlberg und dem Gesundheitsministerium über die Gestaltung der Öffnungsschritte im Bundesland ab 15. März sind offenbar zu keinem Abschluss gekommen.

Der Hauptausschuss des Nationalrates hat am Montag seine - nötige - Zustimmung zur Verlängerung der derzeit geltenden Corona-Schutzmaßnahmen erteilt. Verlängert werden sie diesmal allerdings nicht, wie üblich, um zehn Tage, sondern nur um fünf, bis Sonntag. Denn Vorarlberg will mit Montag, 15. März, Lockerungsschritte setzen. Doch die groß angekündigten Öffnungsschritte könnten doch nicht so groß ausfallen wie erhofft. Wie sie genau aussehen, ist derzeit noch Gegenstand von Verhandlungen - also konnte die 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung noch nicht entsprechend angepasst werden. Für den Hauptausschuss bedeutet dies, dass er diese Woche noch einmal zusammentreten muss.

Die im Rahmen einer Videokonferenz geführten Verhandlungen Vorarlberg und dem Gesundheitsministerium dauerten Stunden an und brachten offenbar bis in die Nacht noch keinen Abschluss. Wie der ORF berichtet, wurden sie bis spät in die Nacht geführt, dann aber unterbrochen. Am Dienstag soll weiterverhandelt werden, heißt es, am Vormittag will Landeshauptmann Wallner die Ergebnisse bekannt geben.

Es spießte sich vor allem bei der Frage, inwieweit Corona-Selbsttests als Zutrittserlaubnis gelten können. Über Zwischenstände der Gespräche gab es bis Montagabend keine offiziellen Informationen. Auch Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) verriet im Hauptausschuss noch nichts: "Wir sind mitten im Arbeitsprozess", sagte er Montagnachmittag laut Parlamentskorrespondenz. Tatsache sei aber, dass sich das Abkoppeln Vorarlbergs von der Bundesebene zuletzt sogar verstärkt habe. Die Situation sei dort "seit vier Wochen konstant und stabil".

In Summe sei die Situation jetzt aber - wohl wegen der britischen Virusmutation - "deutlich besorgniserregender" als beim letzten Ausschuss Ende Februar. Der negative Trend sei bereits in den Spitälern angekommen, sowohl bei der Zahl der Hospitalisierungen als auch bei den Intensiv-Patienten. Im Schnitt mache das Plus auf den Intensivstationen laut Minister 14 Prozent aus, in Ostösterreich sei es deutlich mehr.

Dennoch österreichweit Lockerungen

Am Mittwoch wird es dennoch österreichweit zwei punktuelle Lockerungen geben. Die vom Hauptausschuss mit den Stimmen der Koalitionsparteien beschlossene Novelle zur 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung erlaubt mehr Besuch in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Kuranstalten: Ein Besucher pro Tag (plus zwei Kinder) ist zulässig, nicht mehr nur einer pro Woche, aber mit negativem Test und in der Regel mit FFP2-Maske. Und die "Gültigkeitsdauer" für PCR-Tests wird auf 72 Stunden verlängert. Negative Antigen-Tests ermöglichen aber weiter nur 48 Stunden lang den Besuch von Spitälern, Friseuren oder Masseuren.

Aktuell (und abseits von Vorarlberg sicherlich auch über den Sonntag hinaus) gilt: Gastronomie und Hotellerie bleiben geschlossen, der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen ist untersagt. Geschäfte dürfen zwischen 06.00 Uhr und 19.00 Uhr öffnen - mit 20m2-Regel und FFP2-Pflicht für Kunden. Ähnliches gilt für Museen, Bibliotheken, Büchereien, Zoos und botanische Gärten. Für einen Friseurbesuch oder die Inanspruchnahme einer anderen körpernahen Dienstleistung benötigt man einen bestätigten negativen COVID-19-Test.

Im öffentlichen Raum ist ein Mindestabstand zu Haushaltsfremden von zwei Metern einzuhalten. Für viele Bereiche wie etwa öffentliche Verkehrsmittel gilt überdies eine FFP2-Maskenpflicht. Zwischen 20.00 und 06.00 Uhr ist der Ausgang beschränkt - auf die bekannten Gründe Arbeit, notwendige Einkäufe, Erholung und Treffen mit einzelnen engsten Angehörigen bzw. Bezugspersonen. Tagsüber sind auch Treffen von zwei unterschiedlichen Haushalten erlaubt.

Wo liegen die Hürden in den Gesprächen mit Vorarlberg?

Bereits am Montagabend war vor dem Hintergrund der Verhandlungen zwischen Vorarlberg und dem Bund aus Verhandlerkreisen zu erfahren, dass es in der Nacht möglicherweise noch keinen Abschluss der Gespräche geben werde. Ergebnisse würden ohnedies frühestens am späten Dienstagvormittag präsentiert, hieß es.

Im Mittelpunkt der im Rahmen einer Videokonferenz geführten Verhandlungen zwischen der Vorarlberger Landesregierung und dem Gesundheitsministerium stand die Frage, inwieweit Corona-Selbsttests als Zutrittserlaubnis gelten können. Das Land Vorarlberg sieht die Verwendung von Selbsttests als Basis für mögliche Öffnungsschritte an. Im westlichsten Bundesland will man die Gastronomie sowohl im Innen- als auch im Außenbereich aufsperren. Unbestätigten Gerüchten zufolge könnte die Öffnung im Außenbereich per 15. März umgesetzt werden, im Innenbereich aber erst später, nämlich nach Ostern. Für die meisten Vorarlberger Gastronomen wäre das allerdings ein "No Go", sie wollen öffnen - allerdings nur unter passenden Rahmenbedingungen wie etwa einer späten Sperrstunde. Eine Sperrstunde vor 22.00 oder 23.00 Uhr würde ebenfalls viele Gastronomiebetriebe darüber nachdenken lassen, ob eine Öffnung für sie Sinn macht.

Auch Besuche von Kultur- und Sportveranstaltungen sollen in kleinem Rahmen wieder möglich werden. Für Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) stand bei diesen beiden Themen aber die Jugend im Mittelpunkt. Diesbezüglich hat die Bundesregierung bereits Schritte in Aussicht gestellt.

Teilnehmer geben sich zurückhaltend

Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat sich bezüglich der Selbsttests als Zutrittserlaubnis bisher zurückhaltend gegeben und auf die fehlende Fälschungssicherheit hingewiesen. Selbsttests könnten jedenfalls nur nach Kontrolle durch eine unabhängige Stelle den Zutritt in Gastronomie & Co. erlauben, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Gleichzeitig bekennt sich das Ministerium dazu, dass beim "Modellversuch" in Vorarlberg die bisherigen Testmöglichkeiten - Antigen- und PCR-Tests - genützt und ausgebaut werden - "zum Teil unter Nutzung der Selbsttest-Möglichkeiten".

Vorarlberg und das Gesundheitsministerium verhandeln bereits seit vergangenem Mittwoch, die Teilnehmer haben zu den Inhalten allerdings Stillschweigen vereinbart. Bis auf den Standardsatz "Die Gespräche laufen gut" wurden keine Kommentare abgegeben.

(APA)

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