Kritik

"Angriff auf Freiheitsrechte": Zahlreiche Stellungnahmen zu geplanter Covid-Gesetzesnovelle

Für die Neos-Chefin sind die Inhalte der geplanten Novellen des Covid-19-Maßnahmengesetzes "eine Katastrophe". Deren Begutachtungsfrist läuft noch bis Dienstag.
Für die Neos-Chefin sind die Inhalte der geplanten Novellen des Covid-19-Maßnahmengesetzes "eine Katastrophe". Deren Begutachtungsfrist läuft noch bis Dienstag.APA/GEORG HOCHMUTH
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Der neue Entwurf zum Epidemiegesetz sorgt für scharfe Kritik. Neos-Chefin Meinl-Reisinger fordert eine Rücknahme der geplanten Gesetze, Gesundheitsminister Anschober bittet, von „parteipolitischer Polemik und Fehlinformationen" abzusehen.

Die Neos sehen im neuen Entwurf zum Epidemiegesetz von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) einen "ungeheuerlichen Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte" und wollen mit allen Mitteln gegen die geplante Novelle ankämpfen, kündige Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger am Montag in einer Pressekonferenz an. "Mit der Neufassung des Epidemiegesetzes will der Gesundheitsminister noch mehr Macht." Dabei habe er gezeigt, dass er damit nicht sorgsam umgehe.

"Die Inhalte dieser Novelle sind eine Katastrophe, die man verhindern muss", so Meinl-Reisinger. So sollen zukünftig auch Treffen zweier Familien bis zu vier Personen als Veranstaltungen gelten und untersagt oder einer Bewilligung unterworfen werden können. "Die Strafen sollen drastisch erhöht werden, ein nicht bewilligtes Treffen im Freien mit einer befreundeten Familie kann so schnell zum finanziellen Desaster werden", warnt die Neos-Chefin.

Anschober: „Von parteipolitischer Polemik absehen"

Dem trat Gesundheitsminister Anschober Montagabend entgegen. Er appellierte in einer Aussendung, "in der Frage der Krisenbewältigung von parteipolitischer Polemik und Fehlinformation abzusehen". So sei es falsch, dass Treffen zu einem "finanziellen Desaster" führen könnten - denn es sollten nur Strafen für von Betriebsstätten oder von gewerblichen Organisationen durchgeführte Veranstaltungen erhöht werden. Der übrige Strafrahmen bleibe unverändert.

Zur Frage der Treffen zweier Familien stellte Anschober klar, dass diese erst "ab einer Anzahl von vier Personen und nicht darunter" untersagt werden sollen - und ohnehin "bei Verordnungen gerade auch in diesem Punkt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz immer einzuhalten ist und entsprechend differenzierende Regelungen zu erlassen sind". Das werde in den Gesetzeserläuterungen auch klar zum Ausdruck gebracht.

Meinl-Reisinger hatte noch eine Reihe weiterer Kritikpunkte: Etwa dass Behörden zukünftig nicht innerhalb von sechs Monaten über Verdienstentgang wegen behördlicher Coronamaßnahmen entscheiden, sondern binnen eines Jahres. "Das bedeutet nichts weniger als ein Abgehen von einem wesentlichen Grundsatz des Verwaltungsrechts, nämlich, dass jeder Bürger Anspruch auf ein rasches behördliches Verfahren hat."

Schließlich wolle der Gesundheitsminister Ausgangssperren nicht erst verhängen dürfen, wenn ein Zusammenbruch des Gesundheitssystems droht, sondern wenn eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung von Covid 19 droht. Zum Beispiel, wenn die Kontaktnachverfolgung nicht zu 100 Prozent funktioniert. "Er möchte also rascher und vor allem leichter Menschen in ihren privaten Wohnungen festsetzen können."

Viele der Verordnungen „rechtswidrig"

"Die geplante Änderung ist nichts anderes als ein Eingeständnis, dass viele der bisherigen Verordnungen des Gesundheitsministers rechtswidrig waren. Ausgangssperren zu verhängen, obwohl nicht der Zusammenbruch des Gesundheitssystems droht? Das sind keine juristischen Spitzfindigkeiten, sondern fundamentale Fragen des Rechtsstaats. Keine Verordnung ohne Gesetz, kein Gesetz ohne Verfassung. Erschreckend wie sich ausgerechnet ein grüner Gesundheitsminister über die wesentlichen Grundsätze des Rechtsstaats hinwegsetzt und damit die liberale Demokratie frontal angreift. Wäre der Gesundheitsminister von der FPÖ, wär der Teufel los. Die Grünen fühlen sich aber moralisch überlegen", übte Meinl-Reisinger scharfe Kritik und forderte eine Rücknahme der geplanten Gesetze.

„Nehmen Stellungnahmen ernst"

Anschober sicherte in seiner Aussendung eine umfassende Prüfung aller Stellungnahmen zu den geplanten Novellen des Covid-19-Maßnahmengesetzes und des Epidemiegesetzes zu: "Ich kann garantieren, dass wir die Stellungnahmen ernst nehmen werden und selbstverständlich begründete Änderungsvorschläge oder Ergänzungen berücksichtigen werden." Die Begutachtungsfrist läuft noch bis morgen Dienstag, 12.00 Uhr. Am 18. März soll sich der Gesundheitsausschuss mit dem Novellenpaket befassen.

(APA)

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