Coronavirus

Volkszorn und Volksanwälte gegen Anschobers Pläne

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Der Plan, laut dem Ausgangssperren leichter möglich sein sollen und bereits kleine Gruppen in Privatwohnungen eine Veranstaltung sein können, sorgt für viele Reaktionen.

„Ich erhebe Einspruch gegen die Gesetzesvorlage!“ So knapp fallen manche der 25.765 Stellungnahmen von Bürgern aus, die im Parlament zu Rudolf Anschobers Plänen eingelangt sind. Doch es gibt auch mehrere juristisch fundierte Stellungnahmen – und auch diese gehen mit den Vorstellungen des Gesundheitsministers teils hart ins Gericht. Aber was sind die Einwände gegen Anschobers Pläne?

Am Dienstag endete die Begutachtungsfrist für die Novelle zum Epidemie- sowie zum Covid-19-Maßnahmengesetz. Dass es trotz der kurzen Begutachtungsfrist von nur einer Woche so viele Stellungnahmen gibt, ist vor allem darauf zurückzuführen, dass sich die Gegner der aktuellen Politik in sozialen Netzwerken organisiert haben. Viele Stellungnahmen lesen sich ähnlich. Mehrere Personen scheinen zu glauben, dass ein Begutachtungsverfahren dazu da sei, schlicht Einspruch zu erheben. Manche betreiben eine Themenverfehlung, in dem sie vor angeblichen Opfern der Impfung warnen.

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Vor allem der Plan, dass Zusammenkünfte von vier Leuten als Veranstaltung gewertet und untersagt werden können, stößt auf Kritik - und die Bezeichnung "nicht mehr kontrollierbare Verbreitung".

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