Mieten-Streit

Die Crux mit der Schadensminderungspflicht

(c) MGO (Marin Goleminov)
  • Drucken

Unternehmer, die den Fixkostenzuschuss beantragt haben, müssen ihre Kosten gering halten, das betrifft auch den Bestandzins. Aber was genau wird da von ihnen erwartet? Und was tun, wenn der Vermieter nicht mitspielt?

Wien. Im Streit um den pandemiebedingten Zinsentfall bei Geschäftsraummiete oder Unternehmenspacht stehen immer häufiger die Covid-Hilfen im Mittelpunkt. Etliche Vermieter und Verpächter verlangen als Ausgleich für den Entfall ihrer Einnahmen die Weitergabe von Hilfsgeldern. Und machen teils gehörig Druck – selbst Räumungsklagen stehen im Raum.

Das steht jedoch im Widerspruch zur sogenannten Schadensminderungspflicht, die Unternehmen trifft, sobald sie den Fixkostenzuschuss in Anspruch nehmen. Die Wirtschaftskammer Wien warnt sogar vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen: Bemühe man sich dann nicht um eine Reduktion des Bestandzinses, könne das im Extremfall sogar als Förderbetrug gewertet werden, heißt es auf ihrer Homepage (www.wienerstimmen.at). Eine verfahrene Situation für viele Unternehmen – was also tun? Hier einige Antworten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Die Gastronomie steckt seit Monaten im Lockdown fest.
Österreich

Verunsicherung über Regeln für Zuschüsse

Die Schadensminderungspflicht beim Fixkostenzuschuss ist Unternehmen oft nicht bewusst. Gastronomen-Klubs warnen vor rechtlichen Risken.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.