Unternehmer, die den Fixkostenzuschuss beantragt haben, müssen ihre Kosten gering halten, das betrifft auch den Bestandzins. Aber was genau wird da von ihnen erwartet? Und was tun, wenn der Vermieter nicht mitspielt?
Wien. Im Streit um den pandemiebedingten Zinsentfall bei Geschäftsraummiete oder Unternehmenspacht stehen immer häufiger die Covid-Hilfen im Mittelpunkt. Etliche Vermieter und Verpächter verlangen als Ausgleich für den Entfall ihrer Einnahmen die Weitergabe von Hilfsgeldern. Und machen teils gehörig Druck – selbst Räumungsklagen stehen im Raum.
Das steht jedoch im Widerspruch zur sogenannten Schadensminderungspflicht, die Unternehmen trifft, sobald sie den Fixkostenzuschuss in Anspruch nehmen. Die Wirtschaftskammer Wien warnt sogar vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen: Bemühe man sich dann nicht um eine Reduktion des Bestandzinses, könne das im Extremfall sogar als Förderbetrug gewertet werden, heißt es auf ihrer Homepage (www.wienerstimmen.at). Eine verfahrene Situation für viele Unternehmen – was also tun? Hier einige Antworten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.