Recht

Nach Vergewaltigungsprozess: Ruf nach Gesetzesreform

Die Staatsanwaltschaft Wien meint, das Opfer habe sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen. Dies beinhalte eine Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen sexueller Belästigung.
Die Staatsanwaltschaft Wien meint, das Opfer habe sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen. Dies beinhalte eine Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen sexueller Belästigung.Die Presse, Fabry
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Nachdem ein mutmaßlicher Sexualstraftäter unerwartet freigesprochen worden ist, plädiert die Opferanwältin nun für eine Gesetzesreform.

Vorige Woche wurde ein Ex-Mitarbeiter eines Wiener Krankenhauses vom Vorwurf der Vergewaltigung im Zweifel freigesprochen. Mittlerweile ist der im Straflandesgericht Wien ergangene Spruch rechtskräftig. Das Besondere: Der Mann hatte sich der sexuellen Belästigung (nicht aber der Vergewaltigung) schuldig bekannt. Er ging aber trotzdem frei. Nun fordert die Opfer-Vertreterin eine Reform des Sexualstrafrechts.

Die Staatsanwältin hatte dem Mann (Verteidiger: Roland Friis) vorgeworfen, im August 2020 eine beischlafsähnliche Handlung an einer Kollegin gegen deren Willen vorgenommen zu haben. Tatort sei der gemeinsame Arbeitsplatz gewesen - ein Röntgen-Raum in dem Krankenhaus. Die Vergewaltigungs-Anklage ging aber nicht durch.

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