Wie in Australien, so in der EU: Online-Zweitverwertungen von Zeitungsartikeln durch Suchmaschinen sollen Geld kosten.
Wien. In Australien werden Internetriesen wie Google und Facebook künftig für die Verbreitung von Medieninhalten zahlen müssen. Dem neuen Gesetz, das dortigen Medienhäusern eine Vergütung zuspricht, war ein heftiger Schlagabtausch mit Facebook vorangegangen, bis hin zu einer zeitweisen Blockade von Nachrichteninhalten durch das Netzwerk.
Das ist vorbei, der Streit wurde beigelegt. Aber was bedeutet das für andere Länder? Werden sie dem australischen Beispiel folgen? Entsprechende Pläne haben etwa Kanada und Großbritannien angekündigt. Und die EU ist hier sogar schon einen Schritt weiter. Georg Kresbach, Leiter IP/IT bei Wolf Theiss, verweist auf die „Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt“ (2019/790; sogenannte „Digital Single Market“- oder DSM-Richtlinie). Diese muss bis 7. Juni 2021 umgesetzt werden – und sie enthält in Artikel 15 auch ein Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage.