Hochschulreform

Umstrittene UG-Novelle passierte Wissenschaftsausschuss

Die geplanten Eintrittstests für Präsenzlehrveranstaltungen wurden aus der Novelle herausgelöst und extra beschlossen.

Die umstrittene Novelle zum Universitätsgesetz (UG) hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsparteien den Wissenschaftsausschuss des Nationalrats passiert. Aufgrund der drohenden Ablehnung des Regelwerks im Bundesrat wurden die geplanten Corona-Eintrittstests für den Besuch von Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen aus der eigentlichen Novelle herausgelöst und extra beschlossen.

Vor dem Ausschuss hatten rund 30 Personen auf dem Heldenplatz gegen den Beschluss der Novelle protestiert. Die Initiative „Bildung brennt“ hatte im Vorfeld dazu aufgerufen, „ordentlich Lärm zu machen“, dazu dienten mitgebrachte Sirenen und Megaphone.

Die UG-Novelle beinhaltete eine Reihe von Änderungen für den Alltag von Studierenden und Lehrenden. Unter anderem führt sie ab 2022/23 eine Mindeststudienleistung für Studienanfänger von 16 ECTS-Punkten innerhalb der ersten vier Semester ein. Eigentlich waren sogar 16 ECTS pro Jahr bzw. 24 ECTS in den ersten beiden Studienjahren geplant gewesen, doch aufgrund zahlreicher Stellungnahmen und Kritik am Entwurf wurde die ECTS-Zahl gesenkt. Für die Universitätenkonferenz (uniko) ging das nicht weit genug, unter den Studierenden führte die Mindeststudienleistung zu Protesten.

Neben einer Reform der Kettenverträge für Uni-Angestellte sowie der Zuständigkeiten an den Hochschulen hätte in der Novelle auch den Rektoraten die Möglichkeit eingeräumt werden sollen, im kommenden Sommersemester negative Corona-Tests für die Teilnahme an Präsenzlehrveranstaltungen und -prüfungen bzw. Aufnahmeverfahren zu verlangen. Da allerdings keine Oppositionspartei zustimmte, wurde dieser Punkt herausgelöst, sonst hätte eine Blockade im Bundesrat gedroht und die Eintrittstestungen verzögert. Daher wurde dieser Punkt mittels eigenem Antrag andernorts verankert - dagegen stimmte nur die FPÖ.

Meinungen zur Novelle zuvor schon geteilt

Über die eigentliche UG-Novelle gingen die Meinungen im Vorfeld auseinander. Wissenschaftsminister Heinz Faßmann (ÖVP) sprach von einem transparenten, lebensnahen und leistungsbezogenen Studienrecht. Von den Studierenden werde damit mehr Verbindlichkeit im Studium gefordert, gleichzeitig seien aber die Universitäten angehalten, die Studierbarkeit zu fördern. Die Wissenschaftssprecherin der Grünen, Eva Blimlinger, sah in der Novelle eine gute Grundlage für weitere umfangreiche Reformen des Universitätsrechts.

Ganz anders die Opposition: SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl lehnte in einer Aussendung das Gesetzeswerk entschieden ab und sprach von einer weiteren Einschränkung des freien Hochschulzugangs. Neos-Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre vermisste „Mut zu echten Reformen“. Die Einführung der Mindeststudienleistung erfolge ohne jegliche Evidenz, in der Praxis würde sich für die Studierenden nichts verbessern. Ausschussobmann Martin Graf (FPÖ) hielt einen Beschluss der Novelle für verfrüht und wollte stattdessen - erfolglos - eine weitere Diskussion in einem Unterausschuss.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.