Beugestrafe für U-Ausschuss-Zeugen

Zoltan Aczel sollte über das Angebot an Hans Peter Haselsteiner, das Ibiza-Video zu kaufen, aussagen.

Der Ibiza-Untersuchungsausschuss hat nun schon zum zweiten Mal eine Beugestrafe verhängt. Nach Kathrin Glock traf es nun den Unternehmer Zoltan Aczel, eine schillernde Figur im Umfeld der Neos und des Bauunternehmers Hans Peter Haselsteiner. Aczel war bereits zum zweiten Mal der Ladung als Auskunftsperson nicht gefolgt. Die Abgeordneten drohen nun, ihn das nächste Mal von der Polizei vorführen zu lassen.

Dabei war diese Zeugenaussage nicht unbedingt mit Spannung erwartet worden: Aczel sollte dazu befragt werden, wie auch ihm (bzw. Haselsteiner) das Ibiza-Video zum Kauf angeboten wurde. Bekanntlich hat es der Bauindustrielle abgelehnt, dafür Geld auszugeben.

Zeuge hatte Buchungsunterlagen vorgelegt

Aczel kann die Entscheidung des U-Ausschusses nicht nachvollziehen: Er habe bereits im Februar dem Parlament mitgeteilt, dass er am 11. März geschäftlich im Ausland weilt und die entsprechenden Buchungsunterlagen vorgelegt, so Aczel zur „Presse“. Dies sei von der Parlamentsdirektion auch zur Kenntnis genommen worden. Er sei daher davon ausgegangen, dass der Entschuldigungsgrund auch angenommen wurde. Wäre das nicht so gewesen, hätte er seine Reiseplanungen selbstverständlich umgestellt.

Federführend bei der Beugestrafe war die Fraktion der ÖVP, beschlossen wurde diese aber einstimmig von allen Abgeordneten. Aus dem U-Ausschuss ist zu hören, dass man davon ausging, dass Aczel sich drücken wollte: Der Unternehmer habe nämlich erst gebucht, als er die Ladung bereits erhalten hatte.

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