Pandemie

Corona-Ausfahrtsbeschränkung auf ganzes Gasteinertal ausgeweitet

Nur mit negativem Coronatest darf das Gasteinertal verlassen werden, die Inzidenzzahlen sind in Bad Hofgastein mit 1349 und in Dorfgastein mit 1.221 besonders hoch. Die Beschränkung gilt vorerst für zwei Wochen.

Das Land Salzburg weitet die Corona-bedingte Ausfahrtsbeschränkung von der Gemeinde Bad Hofgastein auf das gesamte Gasteinertal aus. Ab kommendem Montag (15. März), 0 Uhr, dürfen nur mehr Personen ab 15 Jahren mit negativem Test das Tal mit seinen Orten Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein verlassen, teilte das Land am Donnerstagabend in einer Aussendung mit. Begründet wird der Schritt mit der weiterhin extrem hohen Inzidenzzahl.

Bad Hofgastein, für das die Beschränkung bereits seit einer Woche (5. März, 0 Uhr) gilt, weist aktuell weiterhin 1349 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen auf. Extrem hoch ist dieser Wert auch im Dorfgastein mit 1221, und Bad Gastein im hinteren Talabschnitt liegt mit einer Inzidenz von 429 ebenfalls deutlich über dem Österreich-Schnitt. Insgesamt ist der Pongau, in dem das Tal liegt, mit einer Inzidenz von 525 aktuell der Bezirk mit dem dritthöchsten Wert in ganz Österreich, hieß es in der Aussendung.

Vorerst bis 28. März, Durchreisende ausgenommen

Die Beschränkung gilt vorerst für 14 Tage, also bis 28. März um 24 Uhr. Alle Personen, die das Tal verlassen wollen, müssen einen negativen Test (PCR- oder Antigen-Schnelltests von offiziellen Teststationen, Apotheken, Ärzten usw.) vorweisen. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sei, ein Antigen-Schnelltest 48 Stunden. Kontrolliert wird auch in öffentlichen Bussen. Eine Impfung befreit nicht von der Testpflicht. Außerdem kündigte das Land umfassende Kontrollen der Gesundheitsbehörden und Polizei an, ob die allgemeinen Corona-Maßnahmen und Absonderungsbescheide eingehalten werden.

Ausgenommen von der Ausfahrtsbeschränkung sind Durchreisende ohne Zwischenstopp (Tauernschleuse per Bahn), Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Infektion durchgemacht haben und dies mittels ärztlicher Bestätigung nachweisen können, Personen mit einem Antikörper-Nachweis, der nicht älter als drei Monate ist, der gewerbliche Güterverkehr und bei unaufschiebbaren behördlichen oder gerichtlichen Wege. Das Bundesheer wird bei der Überprüfung der Beschränkungen Assistenzeinsatz leisten.

(APA)

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