Oft sorgen verschmutzte Gänge für Unfrieden.
Rechtsfrage

„Bitte putzen Sie das weg!“

Nicht nur Lärm kann für dicke Luft zwischen Wohnungsnachbarn sorgen: Auch Blumen, Fahrräder, Kinderwagen oder Schuhe, die auf dem Gang eines Wohnhauses gelagert werden, gehören zu den Reibungspunkten.

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt – Friedrich Schillers Zitat aus „Wilhelm Tell“ hat auch heute nach wie vor Gültigkeit. Nicht immer ist es Lärm, der die Wogen zwischen Bewohnern hochgehen lässt. Oft sorgen auch verschmutzte Gänge sowie Gegenstände, die im Eingangsbereich oder auf dem Gang gelagert werden, für Unfrieden. Das können Blumen, die hier ihr Winterquartier bezogen haben, genauso sein wie Fahrräder, Kinderwagen oder Schuhe. Denn sie alle haben hier nichts verloren.

„Für Mieter und Eigentümer endet das Nutzungsrecht an der Wohnungstür“, sagt dazu Udo Weinberger von der gleichnamigen Immobilienverwaltung. Man dürfe den Gang somit zwar begehen, aber dort nichts abstellen. „Das ist zivilrechtlich nicht zulässig – selbst wenn es die Hausverwaltung gestattet“, sagt Weinberger.

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