Rücktritt vom Versuch

Testamentsfälscherin hat Chance zu erben

Oberster Gerichtshof Wien.
Oberster Gerichtshof Wien. APA/GEORG HOCHMUTH
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Eine Witwe wollte die Stieftochter aus dem Feld schlagen und alles erben. Für den Obersten Gerichtshof steht Erbunwürdigkeit noch nicht fest.

Wien. Es sei eine „Kurzschlussreaktion“ gewesen: Sie habe „einen guten Rat“ befolgt, wonach sie nur ein Testament ihres verstorbenen Ehemannes schreiben müsse, und schon könne sie alles erben und ihre Stieftochter nichts. Im Nachhinein betrachtet erwies sich der Tipp als gar nicht gut, hätte er die Witwe doch um ein Haar um jeglichen Anteil am Erbe gebracht. Im Gegensatz zu den ersten beiden Instanzen öffnet der Oberste Gerichtshof (OGH) der Frau aber doch noch eine Chance zu erben.

Ihr Mann war gestorben, ohne ein Testament geschrieben zu haben. Neben ihr hinterließ er auch eine Tochter aus einer früheren Ehe. Nach der gesetzlichen Erbfolge sollte die Tochter zu zwei Dritteln erben, die Witwe zu einem. In der Meinung, dass der Mann der „angeblichen Tochter“ sicher keinen einzigen Cent hätte vermachen wollen, fälschte die Witwe ein Testament, das wie vom Erblasser mit der Hand geschrieben aussehen sollte. Sie übergab das Dokument dem für die Verlassenschaft zuständigen Notar.

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