Wiener Buchhändler konnte nur noch sein Lager nutzen. Landesgericht Wien bejaht erstmals ausführlich Mietzinsreduktion.
Wien. Morgen vor einem Jahr, am 16. März 2020, begann der erste Lockdown in Österreich: Alle Geschäfte mit Ausnahme des Handels mit Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs mussten wegen der um sich greifenden Corona-Epidemie geschlossen bleiben. Mussten sie trotzdem die Miete für ihre Geschäftslokale zahlen? Nachdem mittlerweile mehrere Bezirksgerichte entschieden haben, dass die Vermieter einen Zinsausfall hinnehmen müssen, hat nun das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) Wien in zweiter Instanz erstmals eine Grundsatzentscheidung im selben Sinn getroffen – und dabei noch weitere Klarstellungen getroffen.
Buchhandlung in der Josefstadt
Kläger war ein Buchhändler in Wien Josefstadt. Ab jenem Montag durfte niemand mehr das etwa 100 Quadratmeter große Geschäft betreten, bloß Stammkunden in der näheren Umgebung wurden auf Bestellung persönlich beliefert. Der Umsatz schrumpfte auf zwei bis fünf Prozent des Vergleichszeitraums im Jahr davor zusammen.