Gastro-Öffnung

Vorarlberg: Wenige Gäste und wenige offene Lokale

++ THEMENBILD ++ CORONA: OeFFNUNG DER GASTRONOMIE-BETRIEBE IN VORARLBERG
++ THEMENBILD ++ CORONA: OeFFNUNG DER GASTRONOMIE-BETRIEBE IN VORARLBERGAPA/EXPA/JOHANN GRODER
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Im westlichsten Bundesland dürfen wieder Gäste bewirtet werden. Am ersten Morgen war die Freude darüber verhalten. Ebenfalls wieder erlaubt sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Besuchern.

Am ersten Tag der Gastro-Öffnung in Vorarlberg war die Freude überdie wieder geöffneten Lokale in Bregenz eher verhalten. Ein Wintereinbruch mit Schneeregen und Kälte lud nicht wirklich zum Kaffeehausbesuch. Dazu kam das geringere Angebot. Laut einer Befragung der Wirtschaftskammer sperrte nur jeder dritte Gastronomiebetrieb auf. Wo offen war, hatten Wirte und Gäste aber ihre Freude, wie ein APA-Lokalaugenschein ergab.

So wie Stephen Bolter. "Nicht wegen des Umsatzes, sondern weil ich wieder arbeiten möchte", hat der Gastronom sein „Cuenstler“ am Bregenzer Kornmarktaufgemacht. Vier Monate ohne seine Gäste waren für den Gastgeber genug. "Zwei Monate ohne Arbeit geht noch. Aber vier, das ist zu lang." In seinem Café trifft man sich morgens vor der Arbeit zum schnellen Kaffee. Zehn Gäste waren zwischen acht und neun Uhr zu Gast.

"An normalen Tagen sind es drei Mal so viele", sagt Bolter. An den Tischen liegen Registrierungsformulare auf. Der QR-Code klebt an der Wand neben jedem Tisch. Bedienung Riccarda fragt höflich nach dem Test. "Es war noch niemand da, der über die Testpflicht diskutieren wollte", sagt Stephen Bolter. Er vertraut auf die Kooperationsbereitschaft seiner Gäste, "auch wenn ich selbst mit manchen Maßnahmen nicht einverstanden bin". Selbst hat er bereits eine Mitarbeiterin verloren, "wegen der Maskenpflicht". Dass viele seiner Kollegen nicht öffnen, versteht Bolter. "Wenn du hohen Personalaufwand hast, ein Restaurant betreibst, zahlt sich das nicht aus."

Geöffnet hat auch wieder das Restaurant der Metzgerei Rimmele in der Rathausstraße. Das Platzangebot wurde wegen der Abstandsregeln stark reduziert. Nur wenige Tische stehen für das schnelle Mittagessen zur Verfügung. Kontrolliert wird am Tresen: "Wer einen gültigen Test vorzeigt, bekommt das Essen auf den Teller. Wer keinen hat, kann das Essen wie bisher mitnehmen." Andreas Rimmele glaubt, dass ohnehin mehr Gäste vom Take Away Gebrauch machen werden und eher dann am Wochenende für ein Essen extra testen gehen.

Was in Vorarlberg wieder erlaubt ist

Die Öffnung der Vorarlberger Gastronomie gilt sowohl für den Innen- als auch den Außenbereich. Ein Abendbetrieb ist aufgrund der aufrechten Ausgangsbeschränkung - ab 20.00 Uhr muss man zu Hause sein - allerdings nicht möglich. Vor allem aufgrund dieser Einschränkung dürfte zunächst mehr als die Hälfte der Gastronomen auf ein Aufsperren verzichten, weil der Betrieb nicht wirtschaftlich ist.

Ebenfalls wieder erlaubt sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Besuchern. Kino- und Theaterbetreiber haben ihre Angebote für die kommenden Tage bereits veröffentlicht. Voraussetzung für einen Wirtshausbesuch wie auch eine Veranstaltung ist ein aktueller negativer Coronatest. Während für die Gastronomie ein PCR- oder Antigentest notwendig ist, gelten im Veranstaltungsbereich auch Selbsttests.

Öffnungsschritte werden auch im Vereinswesen im Jugendbereich gesetzt. Jugendliche bis 18 Jahre plus Betreuungsgruppen dürfen proben oder ohne Publikum aufspielen. Nicht nur in Vorarlberg, sondern österreichweit gilt, dass beim Sport nun Jugendliche im Freien in Gruppen von bis zu zehn Personen zusammenkommen dürfen, wenn es zu keinem Körperkontakt kommt. In Vorarlberg können die Gruppen aus 20 Personen bestehen. Dazu gibt es hier die Möglichkeit von Indoor-Sport für bis zu zehn Personen.

Veranstaltungen im Rahmen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit sind mit bis zu zehn Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig. Voraussetzung sind negative Antigen-oder PCR-Tests. Zulässig sind auch Zusammenkünfte von medizinischen und psychosozialen Selbsthilfegruppen.

Testvarianten im Überblick

Die Öffnungsschritte in Vorarlberg sind an bestimmte Bedingungen gebunden. So sind etwa Wirtshausbesuche nur mit einem negativen PCR- (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) erlaubt. Für Veranstaltungen - etwa einen Theater- oder Kinobesuch - reicht ein negativer, ins System des Landes hochgeladener Selbsttest (nicht älter als 24 Stunden) aus. Im Folgenden ein Überblick über die verschiedenen Testvarianten.

Kostenlose Testmöglichkeiten gibt es in neun Landes-Teststationen, 29 Gemeinde-Teststationen sowie in sechs Teststationen des Bundesheers. Zudem werden in 34 Apotheken gratis Tests durchgeführt, und der Landes-Testbus fährt jede Woche 15 Gemeinden an. Anmeldungen zur Testung in einer Teststation sind über den Link www.vorarlberg.at/coronatest möglich.

* PCR-Test: Ein PCR-Test berechtigt zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Heranwachsende unter 18 Jahren, zum Besuch von Veranstaltungen und zur außerschulischen Jugendarbeit. Darüber hinaus gilt er für körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Berufsgruppen-Testungen und Pendler sowie anderweitige Einreisegründe. Ein solcher Test kann in Vorarlberg nur in den Teststraßen in Dornbirn und Bludenz abgenommen werden. Als Zutrittsberechtigung gilt ein PCR-Test innerhalb von 72 Stunden nach Abnahme.

* Antigentest: Ein Antigentest, der in einer befugten Stelle unter Aufsicht durchgeführt wurde, berechtigt zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Heranwachsende unter 18 Jahren, zum Besuch von Veranstaltungen und zur außerschulischen Jugendarbeit. Darüber hinaus gilt er für körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie, Berufsgruppen-Testungen und Pendler sowie anderweitige Einreisegründe. Als Zutrittsberechtigung gilt ein Antigentest innerhalb von 48 Stunden nach Abnahme.

* Selbsttest: Ein SARS-CoV-2-Test zur Eigenanwendung ("Selbsttest"), der über die Testplattform des Landes Vorarlberg registriert wurde, berechtigt zur Sportausübung in geschlossenen Räumen für Heranwachsende unter 18 Jahren, zum Besuch von Veranstaltungen und zur außerschulischen Jugendarbeit. Als Zutrittsberechtigung gilt ein Selbsttest innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme.

(APA)

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