Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, steht unter dem Verdacht, er habe das Amtsgeheimnis gebrochen.
Wien/Innsbruck. Die Justiz kommt nicht zur Ruhe. Dass eine Justizbehörde gegen eine andere ermittelt, setzt sich fort. Am Montag „erwischte“ es einen der höchsten Justizvertreter des Landes: den Leiter der für Wien, Niederösterreich und das Burgenland zuständigen Oberstaatsanwaltschaft (kurz: OStA Wien), Johann Fuchs.
Der Verdacht lautet auf „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ und wird von der Staatsanwaltschaft Innsbruck erhoben.
Warum Innsbruck? (Nein, die viel zitierte WKStA hat diesmal nichts damit zu tun). Innsbruck ist deshalb für den Fall zuständig, da dieser im Zusammenhang mit einem kürzlich von Wien nach Innsbruck gewanderten Verfahren zu sehen ist: Die Rede ist von den Ermittlungen gegen den früheren Vorgesetzten von Fuchs, Justizressort-Sektionschef Christian Pilnacek, und den einstigen Justizminister Wolfgang Brandstetter. Diesen beiden (Pilnacek ist vorübergehend suspendiert) wird ebenfalls Verletzung des Amtsgeheimnisses – darauf stehen bis zu drei Jahre Haft – vorgeworfen.
Das Beschuldigten-Trio
Brandstetter, der nach seiner Ministerschaft Rechtsberater des Investors Michael Tojner war, soll Pilnacek dazu gebracht haben, den Termin einer Razzia bei Tojner preiszugeben. Brandstetter, derzeit Verfassungsrichter, bestreitet das. Pilnacek hat sich dazu nicht geäußert. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.
Zurück zu Fuchs. In seinem Fall bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Hansjörg Mayr, der „Presse“, dass Fuchs dasselbe Schicksal ereilt habe, wie Pilnacek und Brandstetter, die ja beide ihr Handy abgeben mussten (bei letzterem erfolgte dieser Schritt per VfGH-Amtshilfe). Zuvor hatten Gerüchte von einer Hausdurchsuchung bei Fuchs die Runde gemacht. Eine solche gab es aber nicht. Es blieb bei der Handy-Sicherstellung.
Was wird Fuchs vorgeworfen (er war Montagabend für die „Presse“ nicht erreichbar)? Nun, hier gab sich Innsbruck zwar bedeckt, bejahte aber, dass es um Fuchs-Aussagen im Ibiza-U-Ausschuss gehe. Dort hatte Fuchs als Auskunftsperson die Weitergabe von bestimmten Informationen aus Ermittlungsverfahren bestätigt – nämlich die Weitergabe an Pilnacek (die beiden kooperierten einst eng).
Fuchs sprach von Informationen an Regierungsmitglieder über Hausdurchsuchungen bei Ministern. Er bestätigte auf Nachfrage von Neos-Fraktionsführerin Stephanie Krisper, das Justizressort über geplante Zwangsmaßnahmen zu informieren.
Gerade bei „clamorosen Fällen“ sei der Zeitfaktor der Kommunikation wesentlich, so Fuchs. Wichtig sei daher, dass die Ressortspitze „sehr schnell einen Überblick über diese Verfahrensschritte hat“. Fuchs hatte nach seiner Aussage betont, ausschließlich das Justizressort gemeint zu haben, das informiert werde. Außerdem habe er nicht gemeint, dass dieses vorab in Kenntnis gesetzt werden sollte. Die Neos interpretieren die Aussage anders, zumal der OStA-Leiter eindeutig über „geplante Maßnahmen“ befragt wurde.