Im Streit um den Impfstoff ging es auch um personelle Folgen. Doch pragmatisierte Staatsdiener sind besonders gut geschützt.
Der für die Impfstoffbeschaffung zuständige Spitzenbeamte, Clemens Martin Auer, ziehe sich aus dieser konkreten Funktion zurück. So hieß es am Montag aus dem Gesundheitsministerium. Auer soll Minister Rudolf Anschober (Grüne) nicht über mögliche weitere Ankäufe von Impfstoff informiert haben. Zuvor hat die ÖVP die Suspendierung von Auer sowie der Generalsekretärin des Ministeriums, Ines Stilling, gefordert. Aber wann wäre eine Suspendierung von Beamten überhaupt möglich?
Das Beamtendienstgesetz sieht eine Suspendierung bei groben rechtlichen Problemen vor: jedenfalls, wenn der Beamte in Untersuchungshaft sitzt oder wenn gegen ihn wegen bestimmter Delikte eine rechtskräftige strafrechtliche Anklage erhoben wird. Daneben kann ein Beamter aber auch suspendiert werden, wenn andernfalls wegen der Art der ihm „zur Last gelegten Dienstpflichtverletzungen das Ansehen des Amtes oder wesentliche Interessen des Dienstes gefährdet würden“.