Das Oberlandesgericht Wien hat ein Machtwort gesprochen - die WKStA ist mit ihrer Beschwerde abgeblitzt: Sie muss nun Heinz-Christian Strache das gesamte Ibiza-Filmmaterial aushändigen.
Wegen des Inhalts des Ibiza-Videos wird gegen den Ex-FPÖ-Chef und früheren Vizekanzler Heinz-Christian Strache nicht mehr ermittelt. Wohl aber führt die Korruptionsstaatsanwaltschaft, WKStA, nach wie vor ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit (Aktenzahl: 17 St 5/19d) - gemeint ist: die Casinos-Affäre rund um die Novomatic AG und die Bestellung des FPÖ-Mannes Peter Sidlo in den Casinos-Vorstand.
Da Strache, laut Ibiza-Video, damals auch über die Novomatic redete, ist das Band für die Casinos-Ermittler relevant. Und natürlich auch für Strache selbst. Er hat daher die Übermittlung des gesamten Videos gefordert. Und hat damit nun - nach etlichen Gefechten - Recht bekommen.