Corona

Grüner Pass: Österreich will "erste Schritte" schon im April setzen

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Die Dokumentation von Testungen soll bis Mitte April abgeschlossen sein, der Immunitätsnachweis für Genesene und Geimpfte spätestens im Juni.

Noch bevor es eine rechtliche Grundlage auf EU-Ebene gibt, prescht Österreich beim "grünen Pass" für Corona-Geimpfte, Getestete oder Genesene vor. Man werde in den nächsten Tagen die rechtlichen Grundlagen für erste Schritte setzen, zunächst nur für den Testnachweis, hieß es nach dem Ministerrat. Auf Basis dessen soll die operative Umsetzung bereits im April beginnen.

Auf EU-Ebene liegt derzeit nur ein Gesetzesvorschlag vor. Der digitale europäische Impfausweis soll ab 1. Juni nutzbar sein. Er wird drei Arten von Zertifikaten enthalten, wie die EU-Behörde am Mittwoch mitteilte: Nachweise von Impfungen, Tests (PCR und Antigen) sowie Genesungen. Dieses "Grüne Zertifikat" soll sowohl digital als auch in Papierform bestehen, ein QR-Code und eine digitale Signatur sollen die Echtheit der Dokumente garantieren.

Kurz ortet "Vorarbeit für die europäische Gesamtumsetzung"

 "Wir wollen nicht auf die Umsetzung auf europäischer Ebene warten", begründete Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) im Pressefoyer den Vorstoß, den er als "ersten Schritt" und als "Vorarbeit für die europäische Gesamtumsetzung" bezeichnete. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) will bereits im Gesundheitsausschuss des Nationalrats am Donnerstag einen Vorschlag präsentieren. Es gehe um Rechtsfragen und die technische Umsetzung. Für letztere sei bereits am 12. März der Projektauftrag an die ELGA-Gesmbh ergangen.

Vorgegangen wird in zwei Etappen, so der Gesundheitsminister: Die erste Etappe ist die Verankerung der Testungen, damit man nicht mehr ein haptisches Papier braucht und Zutrittsmöglichkeiten elektronisch (per QR-Code) ermöglichen kann. Mitte April soll dies abgeschlossen und flächendeckend einsatzfähig sein. Zweiter Teil ist dann der Immunitätsnachweis für Genesene und Geimpfte, der - wie auf EU-Ebene geplant - auf breiter Basis spätestens im Juni kommen soll.

Laut einem Pressepapier von Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) soll der Pass kostenlos von den EU-Staaten an alle EU-Bürger, deren Familienangehörige und an in EU-Staaten ansässige Drittstaatsangehörige ausgestellt werden. Es soll hoher Datenschutz gelten, der Pass nur die wichtigsten und COVID-relevanten personenbezogenen Daten enthalten (z.B. Identifizierung der Person, verwendeter Impfstoff, Chargenzahl, Datum und Ort der Impfung/Testung). Laut Köstinger soll es keine zentralisierte Datenbank auf EU-Ebene geben. Daten würden aus nationalen Datenbanken gelesen und sonst nirgends gespeichert, wurde betont.

Köstinger sprach von einem erfolgreichen österreichischen Vorstoß. "Die Wiederherstellung der Reisefreiheit ist nicht nur für das Urlaubsland Österreich entscheidend, sondern für den gesamten europäischen Tourismus", erklärte sie.

Außenminister Alexander Schallenberg (ÖVP) zeigte sich bezüglich baldiger Reisefreiheit allerdings noch zurückhaltend. "Noch muss jedem klar sein, dass Mobilität noch mit Risiko, und zwar mit erklecklichem Risiko verbunden ist", sagte er nach der Regierungssitzung und sprach sich auch gegen regionale "Fleckerlteppiche" bei entsprechenden Öffnungsmaßnahmen aus.

Bezüglich des Passes nannte er auf Nachfrage eine weitere Einschränkung: Der europäische Verordnungsentwurf ziele auf den Binnenmarkt ab. "Erstes Ziel muss es einmal sein, die innereuropäische Mobilität wieder herzustellen." Was dies etwa für die Migrantencommunity bei Türkeireisen im Sommer bedeutet, konnte der Außenminister noch nicht sagen. Man werde sich den Umgang mit Staaten außerhalb der Union "bald" ansehen, sagte Schallenberg nur.

"Keine Voraussetzung für die Ausübung der Freizügigkeit"

Die EU-Kommission betonte, der Pass solle das Reisen erleichtern, aber keinesfalls eine "Voraussetzung für die Ausübung der Freizügigkeit sein". Die Behörden der Mitgliedstaaten könnten etwa bei Einreise auf Basis der Angaben im Zertifikat auf bestehende Test- oder Quarantänepflichten verzichten.

Das Zertifikat ist in erster Linie als digitales Dokument gedacht, um es auf Mobilgeräten vorzeigen zu können. Der Gesetzentwurf sieht aber auch die Möglichkeit vor, es auszudrucken. Wichtig ist demnach, dass ein Barcode gescannt werden kann, um die Echtheit zu prüfen. Das Dokument soll in der jeweiligen Landessprache und auf Englisch ausgestellt werden.

(APA)


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