EU-Richtlinie

Schutzschirm für Whistleblower

(c) MGO (Marin Goleminov)
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Viele Unternehmen müssen bald Meldekanäle für Hinweisgeber einrichten, das soll Aufdecker von Missständen besser schützen. Was kommt da auf die Firmen zu?

Wien. Vor knapp einem Monat präsentierte die Stadt Wien ihr neues Hinweisgebersystem: eine Plattform, über die – auf Wunsch auch anonym – Verdachtsfälle von Korruption oder sonstigen Verfehlungen durch Mitarbeiter der Stadt gemeldet werden können. Etwa Amtsmissbrauch, Wirtschaftsdelikte wie Untreue oder verbotene Geschenkannahme. Das wird kein Einzelfall bleiben, viele Gemeinden werden bald ähnliche Informationskanäle haben. Und ebenso alle größeren Unternehmen.

Der Grund ist die sogenannte Whistleblower-Richtlinie der EU (2019/1937), die den Mitgliedsländern vorschreibt, Hinweisgeber stärker zu schützen. Die Umsetzungsfrist dafür endet heuer am 17. Dezember. Spätestens dann muss in Österreich ein entsprechendes Umsetzungsgesetz in Kraft sein. Öffentliche Dienststellen wie auch private Arbeitgeber brauchen dann interne Meldekanäle, über die vertraulich Hinweise über Verdachtsfälle gegeben werden können.

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