„Beim Zivildienst schreit niemand“

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bdquoBeim Zivildienst schreit niemandldquo(c) FABRY Clemens
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Für Sozialrechtler Mazal ist Verpflichtung zu gemeinnütziger Arbeit sinnvoll. ÖGB-Experte Achitz warnt: Langzeitarbeitslose sind „kein faules Pack“.

Wien (ett). An einer Pflicht zu gemeinnütziger Arbeit scheiden sich nicht nur zwischen SPÖ und ÖVP die Geister, sondern auch bei Sozialexperten. „Von der Sache her ist es sinnvoll, wichtig und überfällig.“ Vom Sozial- und Arbeitsrechtsexperten Wolfgang Mazal wird die von Familienstaatssekretärin Christine Marek ausgelöste Debatte begrüßt.

Die ÖVP-Politikerin hat nach dem deutschen Vorbild der „Bürgerarbeit“ darauf gedrängt, Bezieher einer sozialen Mindestsicherung sollten, wenn sie sechs Monate lang keinen Job finden, gemeinnützige Tätigkeiten in Gemeinden oder Hilfsorganisationen erledigen müssen. Am Freitag bekräftigte Marek, sie wolle die Diskussion jedenfalls weiterführen.

Fekter: Hilfe auf Schulwegen

Von Innenministerin Maria Fekter bekommt sie Unterstützung. Diese kann sich laut „Kleiner Zeitung“ vorstellen, Langzeitarbeitslose bei der Polizei zu beschäftigen und sie beispielsweise bei der Schulwegsicherung einzusetzen.

Für den ÖGB-Sozialexperten Bernhard Achitz ist Marek auf dem Holzweg. Man müsse Langzeitarbeitslose „maßgeschneidert“ betreuen. Programme gebe es: „Die Arbeitspflicht gehört nicht dazu.“

Beide Sozialexperten sind verärgert über die Art der Diskussion. Mazal beklagt die Semantik, dass der Vorschlag sofort als „Zwangsarbeit“ gebrandmarkt wurde: „Beim Zivildienst würde auch niemand schreien: Zwang zu gemeinütziger Arbeit.“ Und: „Auch die negative Bedeutung von gemeinnützig fällt mir unangenehm auf.“

Achitz ärgert sich darüber, dass der Eindruck erweckt werde, Langzeitarbeitslose und Bezieher einer Mindestsicherung seien faul. „Es ist weder ein faules Pack, noch hilft der Vorschlag“, betont er.

Mazal unterstützt auch in der Sache Pläne für gemeinnützige Arbeit von Menschen, die sonst keinen Job haben. „Selbstverständlich“ sei es positiv für das Selbstwertgefühl, wenn betroffene Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung bekommen. Es gehe auch nicht darum, alle zum Straßenkehren zu verpflichten. Nötig sei, dass jeder Betroffene gemäß seiner Qualifizierung eingesetzt werde. Wer etwa bisher in der Buchhaltung tätig gewesen sei, könne in einer Sozialeinrichtung für diese Tätigkeit eingesetzt und über das Arbeitsmarktservice bezahlt werden. Warum solle es für solche Einrichtungen nicht statt finanzieller Unterstützung „Subventionen“ in Form gemeinnütziger Arbeit geben.

„Ziel der Arbeitsmarktpolitik ist nicht, Hilfsorganisationen zu fördern, sondern Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen“, kontert Achitz: „Die brauchen keine zusätzlichen Sanktionen.“

Von Fachleuten und politischen Kritikern wird bezweifelt, ob Menschen, die nicht arbeiten wollen, etwa zur Pflege abkommandiert werden sollen. Sie hätten eben nicht die notwendige Ausbildung. Mazal nimmt erneut Bezug auf den Zivildienst: „Bei jungen Leuten, die bei der Caritas oder beim Roten Kreuz tätig sind, stellt man diese Frage nicht.“ Es genüge etwa mitunter, wenn man mit Menschen im Park spazieren gehe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2010)

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