Innenminister Karl Nehammer erklärt, warum trotz Untersagung demonstriert werden darf – und warum er glaubt, dass beim BVT alles besser wird.
Am Samstag haben wieder Coronademonstrationen stattgefunden, obwohl sie eigentlich verboten waren. Das heißt, mit dem Verbot gibt es massive Grundrechtseingriffe, und gleichzeitig zeigt der Staat, dass er nicht in der Lage ist, diese auch durchzusetzen. Das klingt nach dem „Schlechtesten aus beiden Welten“.
Karl Nehammer: Das trifft so nicht zu. Es gibt kein Verbot einer Versammlung, sondern eine behördliche Untersagung.
Ist das nicht das Gleiche?
Ein Verbot ist rechtlich nicht möglich. Die Polizei kann nur auf Basis der geltenden Gesetze tätig werden. Das heißt, man kann in diesem Fall den Versammlungsanmelder anzeigen, wenn er dennoch da ist, aber man kann nicht einfach mit Befehls- und Zwangsgewalt eine Versammlung, die trotzdem stattfindet, auflösen. Da gibt es ganz klare Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs, die determinieren, ab wann eine Versammlung tatsächlich aufzulösen ist. Und selbst wenn sie aufzulösen ist, darf die Polizei nicht jedes Mittel anwenden, sondern hat stets im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zu agieren. Da gibt es in Österreich ein sehr ausdifferenziertes System.