Schaden am Absperrventil

Wasserrohr leck: 52.325 € Gebühr abgewendet

18.708 Kubikmeter Wasser versickerten im Erdreich.
18.708 Kubikmeter Wasser versickerten im Erdreich.(c) imago images / Panthermedia (´totalpics´ via www.imago-images.de)
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Der VwGH hebt die Vorschreibung für ein Haus am Wörthersee auf.

Wien. 18.708 Kubikmeter Wasser sollen die Besitzer eines Hauses am Wörthersee in den Jahren 2011 bis 2014 verbraucht haben – immerhin die Füllmenge von 7,5 olympischen Sportbecken. So war es jedenfalls am Ende des Zeitraums am Wasserzähler abzulesen. Der Bürgermeister schrieb deshalb für Juli 2013 bis August 2014 Wasserbezugsgebühren von 52.324,99 Euro vor, das Entgelt für 300 Kubikmeter, das ohne Ablesung 2011 bis 2013 entrichtet worden war, schon abgezogen. Zu Recht?

Das riesige Volumen rührte von einem Schaden am Absperrventil im Wasserschacht. Weil dieses nach dem Zähler angebracht ist, gilt das Wasser als verbraucht, obwohl es nicht in das Haus, sondern durch das Erdreich in den See geflossen ist. Der Fall kam zweimal vor das Landesverwaltungsgericht. Am Ende sollten die Hausbesitzer fast die gleiche Summe zahlen, nunmehr aber drei Bezugsperioden statt nur einer zugeordnet: also für jeweils 6336 Kubikmeter. Denn laut Sachverständigengutachten konnte nachträglich nicht eruiert werden, in welchem Jahr wie viel durch den Zähler floss. Fest stand nur, dass dieser 2011 bereits auf 16 gestanden war, nicht null. Deshalb ging es „nur“ noch um 19.008 Kubikmeter, die das Verwaltungsgericht den Hausbesitzern vorschrieb.

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