Ausfuhrzölle nach Maßgabe der Preisunterschiede in der EU und auf dem Weltmarkt könnten helfen, die Versorgung mit Impfstoff zu verbessern. „Impfstoffnationalismus“ müsste sich Europa deshalb nicht vorwerfen lassen.
Die Lieferschwierigkeiten von AstraZeneca durchkreuzen die österreichischen Impfpläne. Obwohl der Impfstoff derzeit teilweise kritisiert wird, ist er fester Bestandteil der europäischen Strategie zur Pandemiebekämpfung. Mit Zulassung des Vakzins am 29. Jänner 2021 initiierte die Kommission einen „Transparenz- und Genehmigungsmechanismus“. Eine verpflichtende Ausfuhrbewilligung soll die Impfstoffversorgung in der Europäischen Union sicherstellen, sofern entsprechende vertragliche Verpflichtungen bestehen. Erfasst sind neben Impfstoffen auch die entsprechenden Wirkstoffe. Bewilligungspflichtig sind alle Hersteller, die sich vertraglich zur Lieferung von Impfstoffen verpflichtet haben.
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92 Staaten sind begünstigt
„Verschleierte Handelsbeschränkungen“ soll es nicht geben. Ebenso ist die Impfstoffversorgung ärmerer Staaten sicherzustellen. Für Staaten des WHO-Programms „Covax Advance Market Commitment (AMC)“ ist deshalb keine Ausfuhrbewilligung erforderlich. Begünstigt sind 92 Staaten, die über ein nur mittleres oder geringes Einkommen verfügen, darunter viele afrikanische Staaten, der Nahe und Mittlere Osten, Staaten Südostasiens und eine Reihe von Westpazifik-Staaten. Keine Ausnahmen gibt es für „reiche“ Staaten wie zum Beispiel die USA, Australien, das Vereinigte Königreich oder Neuseeland.