Medienrecht

Bild des Ibiza-Video-Anwalts durfte gezeigt werden

In diesem Haus wurde das Ibiza-Video gedreht.
In diesem Haus wurde das Ibiza-Video gedreht.imago images / Reichwein
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Der Mann, der in die Erstellung der Aufnahmen involviert war, wollte Schutz seiner Identität. Der OGH weist die Klage ab.

Wien. „Sie werden sich wundern, was alles möglich ist.“ Das von Norbert Hofer (FPÖ) im Präsidentschaftswahlkampf 2016 geprägte Zitat musste sich drei Jahre später auch Anwalt M. sagen lassen. Und es war nicht die einzige Drohung, die M. in seinen E-Mails vorfand, nachdem bekannt geworden war, dass er in die Erstellung des Ibiza-Videos involviert gewesen war: „Ich hoffe, und das innigst, dass ihnen jemand den Schädel einhauen wird! Verdient hast du das“, stand in einem anderen Mail. Konnte der Anwalt vor diesem Hintergrund verlangen, dass sein Foto nicht im Zusammenhang mit jener Affäre gezeigt würde, die im Mai 2019 zu dem Bruch der Regierungskoalition von Türkis und Blau und letztlich zu Neuwahlen führte?

M. klagte das Onlineportal einer österreichischen Zeitung und bekam vor dem Handelsgericht Wien recht: Wegen der Veröffentlichung des Bildes müsse der – im Text nur mit seinem Vornamen und dem Initial des Nachnamens genannte – Kläger befürchten, von Personen auf offener Straße erkannt zu werden. Damit werde das berechtigte Interesse des Manns an der Wahrung seiner Anonymität und seiner Sicherheit verletzt.

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