Beamter ordinär zu Mitarbeiterin: Entlassen

Das Verwaltungsgericht Wien erhöhte die von der Disziplinarkommission verfügte Strafe auf eine Entlassung des Beamten.
Das Verwaltungsgericht Wien erhöhte die von der Disziplinarkommission verfügte Strafe auf eine Entlassung des Beamten.Die Presse / Clemens Fabry
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Der Verwaltungsgerichtshof billigt die strenge Sanktion.

Wien. Es begann in einer Novembernacht 2016: Ein Beamter des Wiener Magistrats suchte zusammen mit seiner Frau eine Mitarbeiterin in deren Wohnung auf und beschimpfte sie auf das Vulgärste. Jene Untergebene, zu der er eine intime Beziehung unterhalten hatte, erniedrigte der Mann im Beisein seiner Ehefrau verbal unter anderem mit der Bezeichnung „F...fetzen“. Weitere Beschimpfungen auf diesem Niveau folgten über Diensthandy und -Mail. War eine Disziplinarstrafe von sieben Monatsbezügen angemessen oder zu wenig?

Das Verwaltungsgericht Wien erhöhte diese von der Disziplinarkommission verfügte Strafe auf eine Entlassung des Beamten: Die weitere Dienstverrichtung wäre ein fatales Signal an die Öffentlichkeit und an andere Beamte, entstünde doch der Eindruck, die Stadt nehme als Dienstgeberin sexuelle Belästigung nicht ernst und einem unkündbaren Beamten könne nichts passieren.

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