Der Verwaltungsgerichtshof billigt die strenge Sanktion.
Wien. Es begann in einer Novembernacht 2016: Ein Beamter des Wiener Magistrats suchte zusammen mit seiner Frau eine Mitarbeiterin in deren Wohnung auf und beschimpfte sie auf das Vulgärste. Jene Untergebene, zu der er eine intime Beziehung unterhalten hatte, erniedrigte der Mann im Beisein seiner Ehefrau verbal unter anderem mit der Bezeichnung „F...fetzen“. Weitere Beschimpfungen auf diesem Niveau folgten über Diensthandy und -Mail. War eine Disziplinarstrafe von sieben Monatsbezügen angemessen oder zu wenig?