Barkautionen

Immobilienkauf: Was passiert mit Kautionen?

Wer eine vermietete Immobilie kauft, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe von Kautionen, die bar erlegt wurden.
Wer eine vermietete Immobilie kauft, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe von Kautionen, die bar erlegt wurden.(c) imago images/viennaslide (www.viennaslide.com via www.imago-images.de)
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Wer eine vermietete Immobilie kauft, hat keinen gesetzlichen Anspruch auf Herausgabe von Kautionen, die bar erlegt wurden, entschied der OGH. Der Käufer muss das beim Erwerb regeln. Sonst zahlt er früher oder später drauf.

Mietkautionen sind immer wieder ein Anlass für Streitigkeiten. Meist zwischen Mietern und Vermietern – aber auch zwischen früheren und neuen Eigentümern von vermieteten Immobilien. Darum geht es in einer aktuellen Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH; 8 Ob 76/20i).

Zwei Zinshäuser wurden im Jahr 2016 zwangsversteigert. Der bisherige Eigentümer hatte von den Mietern Kautionen von insgesamt 15.062,92 Euro erhalten, teils in bar, teils auf ein Konto. Der neue Eigentümer wusste das. Mehr noch: Er sei sich bereits vor dem Erwerb bewusst gewesen, dass die an den bisherigen Eigentümer bezahlten Kautionen „nicht als Aktiva im Zwangsversteigerungsverfahren ausgewiesen waren“, heißt es in der Entscheidung des OGH.

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