Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht wurde bis Ende Juni verlängert. Eigentlich hätten überschuldete Unternehmen ab April Pleiten melden müssen.
Ab dem 1. April wären seit langem wieder die ersten Pleiten gemeldet worden. Doch überschuldete Unternehmen erhalten eine weitere Gnadenfrist.
„Das Aussetzen der Insolvenzantragspflicht wurde bis Ende Juni verlängert“, sagt eine Sprecherin des Justizministeriums der „Presse“. „Auch die Steuerstundungen werden bis 30. Juni verlängert.“ Eigentlich wären diese Ende März ausgelaufen. Damit wollte man Unternehmen während der größten Wirtschaftskrise seit der Großen Depression der 1930er Jahre unter die Arme greifen.