Recht

Was man zu Ostern (nicht) unternehmen darf

Clemens Fabry
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Minister Anschober will keine eigene Regelung wie zu Weihnachten. Das hieße aber, dass man tagsüber unbegrenzt viele Gäste in der Wohnung haben darf, während man beim Osterspaziergang sehr aufpassen muss.

Update: Die Rechtslage dürfte sich aufgrund der Ergebnisse des Ostgipfels ändern. Mehr dazu erfahren Sie hier.

„Für Ostern wird es keine Sonderregelung geben“, erklärte Gesundheitsminister Rudolf Anschober. Ein Gegensatz zu Weihnachten, als die Regierung eigene Feierregeln (maximal zehn Personen) einführte und dies als „Zuckerl“ verkaufte. Aber eigentlich handelte es sich dabei auch um Einschränkungen. Denn ohne Sonderregel dürfen sich nun zu Ostern mehr Leute als zu Weihnachten treffen. Allerdings im Gegensatz zu Weihnachten nur tagsüber und nur im privaten Wohnraum, während man sich beim Osterspaziergang schnell strafbar machen kann. Aber warum ist das so, und was darf man nun in den Festtagen machen?

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