Gesetzwerdung

BVT-Reform: Entwurf geht demnächst in Begutachtung

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)
Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT)(c) Clemens Fabry, Presse
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Die Begutachtungsdauer ist auf Drängen der Opposition von vier auf sechs Wochen ausgeweitet worden.

Der Gesetzesentwurf der Regierung zur Reform des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) soll in den kommenden Tagen in Begutachtung gehen. Es werde derzeit noch daran gearbeitet, hieß es aus dem Innenministerium. Daher ist eine Behandlung im Ministerrat am Mittwoch nicht vorgesehen. Die Begutachtungsdauer ist auf Drängen der Opposition von vier auf sechs Wochen ausgeweitet worden.

ÖVP und Grüne hatten bereits Anfang vergangener Woche einen Gesetzesentwurf präsentiert. Kernpunkt der BVT-Reform ist die Trennung der Organisationseinheiten. Folgerichtig wird das Amt künftig "Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst" (DSN) heißen. Wie im Regierungsprogramm vereinbart, sollen Gefahrenforschung und -abwehr voneinander getrennt werden. Eine Verbindungsstelle, die direkt beim Direktor angesiedelt ist, soll den notwendigen Informationsaustausch sicherstellen.

Geplant ist zudem eine unabhängige und weisungsfreie Kontrollkommission nach Vorbild des Menschenrechtsbeirats. Die parlamentarische Kontrolle wollen ÖVP und Grüne durch erweiterte Berichtspflichten garantieren. Der Rechtsschutz soll durch mehr Personal beim Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium gestärkt werden.

(APA)

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