Arbeitsrecht

AK kritisiert systematische Unterbezahlung bei Hygiene Austria

APA/HANS KLAUS TECHT
  • Drucken

Hunderttausende Euro Schaden durch Unterentlohnung. AK-Direktor Klein fordert Generalunternehmer-Haftung auch für Löhne.

Durch das systematische Unterlaufen von Kollektivverträgen über die Beauftragung von Leiharbeitsfirmen hat der Schutzmasken-Hersteller Hygiene Austria einen Schaden von mehreren Hunderttausend Euro verursacht, kritisiert die Arbeiterkammer und fordert die Schließung gesetzlicher Lücken, die solche Praktiken möglich machen. AK-Wien-Direktor Christoph Klein verlangt die Einführung einer Generalunternehmer-Haftung auch für Löhne, wie es sie schon bei der Sozialversicherung gibt.

Die Arbeit beim FFP2-Schutzmasken-Hersteller Hygiene Austria - einer Tochter von Lenzing und Palmers - "ist in einer Weise organisiert worden, die uns an Praktiken erinnert hat, die wir sonst nur aus gewissen Bereichen der Bauwirtschaft kennen", sagte Klein am Mittwoch bei einer Pressekonferenz. Es würden Leiharbeitsfirmen beauftragt, die selbst wieder Subunternehmen beauftragen, bis zum Schluss "zweifelhafte Firmen zum Zug kommen, die dann die gewünschte billige Arbeitskraft zur Verfügung stellen". Entlohnt werde dann oft unter dem Kollektivvertrag, teilweise würden die Arbeitnehmer ohne Anmeldung zur Sozialversicherung beschäftigt oder es würden keine Steuern und Abgaben bezahlt.

Schutzwall mit Lücken

Bis Dienstagnachmittag hätten sich bei der Arbeiterkammer 71 Personen gemeldet, die unterbezahlt worden seien, und "täglich kommen weitere Arbeitnehmer dazu", berichtete Andrea Ebner-Pfeifer, Arbeitsrechtsexpertin der AK Wien. Wie viele insgesamt betroffen seien, könne man noch nicht abschätzen. Auf den Dienstzetteln dieser Arbeitnehmer würden wichtige Angaben etwa zum Urlaub oder Kündigungsfristen fehlen. Als Einstufung für die Bezahlung sei ein "Basiskollektivvertrag" angegeben - "so einen Kollektivvertrag gibt es nicht". Bezahlt werde 1370 Euro bei Vollbeschäftigung, das gebe es in keinem Kollektivvertrag, der im Zusammenhang mit der Hygiene Austria anwendbar wäre.

Den Schaden schätzt Ebner-Pfeifer auf "mehrere Hunderttausend Euro", und dabei gehe es nur um das Entgelt der Arbeitnehmer, "da sind keine Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung noch dabei oder Lohnabgaben". In manchen Fällen habe es fehlerhafte Angaben bei der österreichischen Gebietskrankenkassa gegeben. "Es waren Fälle dabei, da wurden Arbeitnehmer gar nicht gemeldet." In anderen Fällen seien Leute geringfügig gemeldet oder seien als Teilzeit-Beschäftigte geführt worden, die aber viel mehr gearbeitet hätten.

Der Schutzwall gegen solche Praktiken habe in den letzten Jahren Lücken bekommen, kritisierte Klein, etwa beim Kumulationsprinzip, das vorsieht, dass verhängte Strafen mit der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer multipliziert werden. "Das ist der einzige Weg, der sicherstellt, dass sich Unterentlohnung nicht lohnt." Nach einem EuGH-Urteil, das eine entsprechende Strafe aufgehoben habe, würden solche Delikte in Österreich nicht mehr nach dem Kumulationsprinzip bestraft.

Umgehung über Werkverträge

Auch das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das die faire Entlohnung entsprechend der Branche vorsieht, in der die Zeitarbeiter eingesetzt werden, sei unter Druck geraten, nämlich durch die Umgehung über Werkverträge. Hier folge der Verwaltungsgerichtshof in Österreich der Rechtsprechung des EuGH. Beides ließe sich leicht reparieren, meint Klein - das Kumulationsprinzip könnte etwa durch die Einführung eines Milderungsrechts wieder zur Geltung kommen. Im Zusammenhang mit den Werkverträgen sei z.B. der OGH weniger vorsichtig als der VwGH. "Eine Klarstellung durch den Gesetzgeber wäre möglich", sagt Klein. Er fordert überdies eine Generalunternehmer-Haftung für Löhne. "So ein System gibt es mittlerweile ziemlich erfolgreich in der Sozialversicherung. Wer Aufträge weitergibt, haftet dafür, dass die Sozialabgaben korrekt entrichtet werden."

Unterdessen hat die Hygiene Austria angekündigt, im Ausland zugekaufte FFP2-Masken nicht mehr als heimisches Produkt zu bewerben und hat deswegen eine Unterlassungserklärung an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) geschickt. Das schreibt der "Standard" am Mittwoch. In der Erklärung steht, dass man ab sofort unterlassen werde, "im geschäftlichen Verkehr und zu Zwecken des Wettbewerbs Masken des Typs FFP2 als 'made in Austria' zu bewerben und/oder in Verkehr zu bringen, sofern die Produktion [...] nicht überwiegend in Österreich erfolgte".

Hygiene Austria ließ einen Teil der Masken - ohne darauf hinzuweisen - in China von einem anderen Unternehmen fertigen. Die genaue Anzahl der in Österreich und in China produzierten FFP2-Masken ist drei Wochen nach der Hausdurchsuchung noch immer nicht klar. Im eigenen Webshop verkauft Hygiene Austria derzeit keine FFP2-Masken, sondern nur Mund-Nasen-Schutzmasken (MNS).

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Affäre

Palmers zahlt Geld für China-Masken zurück, Hygiene Austria nicht

Die Arbeiterkammer intervenierte beim Palmers-Kundendienst.  Kunden, die FF2-Masken im Onlineshop von Hygiene Austria gekauft haben, haben allerdings weiterhin das Nachsehen.
Bundeskanzler Kurz und Arbeitsministerin Aschbacher besuchten oesterreichische Masken-Produktion der Hygiene Austria LP GmbH
Kordikonomy

Hygiene Austria und der mysteriöse Herr Hutman

Der gebürtige Usbeke Matvei Hutman ist Hälfteeigentümer von Palmers. Welche Rolle spielte er bei Hygiene Austria?

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.