Die ÖVP wirft den ÖBB Parteienfinanzierung durch Beraterverträge mit einem SPÖ-nahen Rechtsanwalt vor. Die ÖBB weisen die Vorwürfe zurück, die Rechnungen für die Beratung seien voll nachvollziehbar.
Die ÖBB haben Vorwürfe der ÖVP über angebliche Parteienfinanzierung mittels Beraterverträgen für den SPÖ-nahen Anwalt Gabriel Lansky zurückgewiesen. "Jeder von der Kanzlei gestellten Rechnung stehen tatsächlich erbrachte und jederzeit überprüfbare Leistungen gegenüber", betonte das staatseigene Unternehmen am Sonntag in einer Aussendung. Auch habe ÖBB-Chef Christian Kern jüngst eine 20-prozentige Reduktion der Tarife der Kanzlei Lansky, Ganzger und Partner erreichen.
Unter dem damaligen ÖBB-Chef Rüdiger vorm Walde hatte das Unternehmen einen Vertrag über die Erbringung von anwaltlichen Leistungen abgeschlossen. Dieser wurde im Jahr 2007 um zehn Jahre verlängert, das Gesamtvolumen liegt bei 4,5 Millionen Euro. ÖVP-Generalsekretär Fritz Kaltenegger kritisierte die "enormen" Honorarsummen und vermutete eine verdeckte Parteienfinanzierung über die SPÖ-nahe Anwaltskanzlei.
ÖVP-Rechnungshofsprecher Hermann Gahr sagte, dass die ÖBB "Millionen ohne Gegenleistung an SPÖ-Anwälte hinausgebuttert" hätten. Lansky reagierte mit einer Klage. Er betont, dass seine Kanzlei niemals die im Voraus für jedes Jahr festgelegten Garantiesummen in Anspruch genommen habe, sondern ihre tatsächlich erbrachten Leistungen nach branchenüblichen Tarifen abgerechnet habe. Die "Kleine Zeitung" berichtet, dass die ÖVP in dem Gerichtsverfahren gegen Gahr auch den Bundeskanzler und früheren Verkehrsminister Werner Faymann (SPÖ) sowie seinen engen Vertrauten, Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ) als Zeugen aufbieten wolle.
(APA)