Rechtsstreit

Rothschild-Nachfahre Hoguet ist jetzt österreichischer Staatsbürger

Archivbild. Christoph Wiederkehr ist Vizebürgermeister der Stadt Wien.
Archivbild. Christoph Wiederkehr ist Vizebürgermeister der Stadt Wien.APA/HERBERT PFARRHOFER
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Geoffrey R. Hoguet kämpft vor Gericht gegen die Stadt Wien um die Wiederherstellung des historischen Zustands der Stiftung seiner Vorfahren. Ein neues Bundesgesetz machte nun die Staatsbürgerschaft möglich. Vizebürger Wiederkehr überreichte ihm die Urkunde.

Der Rothschild-Familien-Nachfahre und US-Staatsbürger Geoffrey R. Hoguet ist nun auch Österreicher. Der Wiener Vizebürgermeister Christoph Wiederkehr (Neos) hat am Donnerstag die entsprechende Urkunde überreicht. Möglich macht dies die vom Parlament beschlossene Novelle, die die rot-weiß-rote Staatsbürgerschaft auch für Nachkommen von geflohenen NS-Regime-Opfern vorsieht. Die bisherige Staatsangehörigkeit muss dafür nicht aufgegeben werden.

"Es war ein wichtiger und längst überfälliger Schritt, jenen Personen die Möglichkeit auf eine österreichische Staatsbürgerschaft einzuräumen. Dabei geht es nicht nur um eine symbolische Geste, sondern darum aufzuzeigen, dass dieses Kapitel in Österreichs Geschichte nicht vergessen werden darf", teile der NEOS-Politiker dazu mit. Seit 2019 sind laut Wiederkehr fast 6.000 Anträge beim eigens eingerichteten Referat der zuständigen Magistratsabteilung 35 eingegangen. Der Antrag von Hoguet sei einer davon gewesen.

Gerichtsstreit um das Zentrum Rosenhügel

Schwieriger gestaltet sich der Kontakt zu den Behörden für den Familien-Nachfahren aktuell im Zusammenhang mit der "Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung". Kürzlich wurde seineBeschwerde auf Wiedereinrichtung des ursprünglichen Kuratoriums vomLandesverwaltungsgericht abgewiesen. In dem Streit geht es um jene 1907 gegründete Stiftung, die das bis heute existierende Neurologische Zentrum Rosenhügel gegründet hat.

Die Stiftung war von den Nationalsozialisten aufgelöst worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1956 der Magistrat als Verwaltungsorgan eingesetzt. Vertreter der Familie sind nicht mehr im Kuratorium vertreten. Seine Beschwerde gegen die Änderungen wurde als unzulässig zurückgewiesen. Hoguet sei weder Begünstigter noch Organ der Stiftung und habe darum keine Parteienstellung, hieß es. Eine "Weitervererbung" in dem Sinn, dass jeder Nachfahre in die Position nachrücke, gebe es nicht. Und auch bei der Erstzusammensetzung seien nicht nur Familienmitglieder im Kuratorium vertreten gewesen, wird im entsprechenden Urteil ausgeführt.

(APA)

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