Dem Gesundheitsminister wurden mehr Möglichkeiten für Verschärfungen einberaumt. So kann künftig schon ein Zusammentreffen mit mehr als vier Personen zur Veranstaltung erklärt werden. Von der Opposition kommt Kritik.
Am zweiten Tag der Plenarsitzung im Nationalrat stand am Donnerstag unter anderem das Epidemie- und Covid-Maßnahmengesetz auf der Agenda. Mit Zustimmung der Koalition wurde am Donnerstag nicht nur am "Grünen Pass" geschraubt, sondern wurden dem Gesundheitsminister auch neue Möglichkeiten für Verschärfungen gegeben. So kann künftig schon ein Zusammentreffen mit mehr als vier Personen zur Veranstaltung erklärt werden. Von der Opposition kam scharfe Kritik.
Konkret daran, dass es die Novellierung dem Gesundheitsminister erlaubt, den Veranstaltungsbegriff neu zu definieren. Nicht darunter fallen demnach nur Treffen von vier Personen (plus Kindern) aus zwei Haushalten. Viele Menschen fragen sich vor diesem Hintergrund derzeit, wie es mit der Osterfeier und dem Verwandtenbesuch in diesem Jahr aussehen wird - insbesondere Bürger der östlichen Bundesländer.
Neos-Gesundheitssprecher Gerald Loacker fragte sich hinsichtlich der Reglementierung von Zusammentreffen: "Wie kann man überhaupt die Zusammenkunft von fünf Leuten bewilligungspflichtig machen?“ Es sei unverständlich, reglementieren zu wollen, wenn Leute sich in einem Park oder sich zum Kartenspielen treffen. Dafür brauche es schon eine gewisse „Regulierungs- und Kontrollwut" dieses Gesundheitsministers. Dieser habe auf dem Weg des „Einsperrens und Wegsperrens“ sowieso die Menschen verloren. Der VfGH werde wieder viel zu tun bekommen, meint Loacker, denn die Grund- und Freiheitsrechte der Menschen werden damit weiter eingeschränkt.
FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak meinte ebenfalls, wenn er mit seinen vier Kindern und den vier Kindern seiner Schwestern in den Garten ginge, hätte er schon eine meldepflichtige Veranstaltung. Für ihn: „widersinnig“.
Verordnungen nicht „endlos gesetzt"
Seitens der ÖVP versuchte der Abgeordnete Josef Smole zu kalmieren. Er verwies darauf, dass solche Maßnahmen nicht endlos gesetzt werden könnten. Verordnungen zu Zusammenkünften können nur für maximal vier Wochen erlassen werden. Zudem sieht der Entwurf eine zeitliche Beschränkung von zehn Tagen vor, wenn diese Regelung den privaten Wohnbereich betrifft, der aber ohnehin weiter nicht kontrolliert werden darf.
Die Novellierung hatte schon in der Begutachtung zu einer ungewöhnlich großen Zahl an negativen Stellungnahmen geführt. Diese seien durchaus berücksichtigt worden, meinte Smole. So sei nun doch weiter ein drohender Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung Voraussetzung für kürzere Beschränkungen wie nächtliche Ausgangssperren. Ursprünglich wollte man hier nur noch auf einen Zusammenbruch des Contact Tracings abstellen.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) schilderte einmal mehr die Dramatik, die durch die Verbreitung der britischen Variante entstanden sei. Über zwei Prozent der Infizierten landeten auf der Intensivstation. Die Prognosen seien "ganz schlecht", sieht der Ressortchef eine massive Überlastung der Spitäler.
Kritik am „Grünen Pass"
Was den "Grünen Pass" angeht, werde dieser am Ende des Tages eine App sein, wo man spätestens Ende April die Testungen verankert haben werde. Dazu soll es auch eine "haptische" Variante des Passes geben.
SP-Gesundheitssprecher Philip Kucher missfiel die Idee des "Grünen Passes" zum jetzigen Zeitpunkt. Indem man Geimpfte bevorzuge, würden Menschen zweiter Klasse geschaffen. Von der Schaffung einer "Zwei-Klassengesellschaft" sprach auch sein freiheitlicher Kollege Gerhard Kaniak.
Seitens der Grünen betonte deren Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner, dass Vorteile durch den "Grünen Pass" nicht nur Geimpfte, sondern auch Getestete und Personen, die die Infektion überstanden haben, lukrieren könnten. Auch Gesundheitsminister Anschober verteidigt die Pläne: Mit dem „Grünen Pass“ sollen keinesfalls Menschen diskriminiert werden. Das Impfen bleiben eine persönliche Entscheidung. So werde es als Alternative das Testen geben, um „dasselbe zu erreichen". Auch die Kritik daran, dass der grüne Pass in Sachen Datenschutz problematisch sein werde, weist Anschober zurück. Die Lösung werde „datenschutzrechtlich korrekt und unangreifbar" sein, verspricht er.
Corona-Gratistests ausgeweitet
Erweitert wurde per Gesetzesbeschluss (gegen die FPÖ) am Donnerstag auch der Bezieherkreis von Corona-Gratistests in Apotheken. Diese werden künftig auch jenen Personen zu Gute kommen, die nicht bei den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert, sondern bei den Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder oder Gemeinden anspruchsberechtigt sind.
(APA/Red.)