Dieselskandal

VW bittet Ex-Manager zur Kasse

Montag 12 03 2012 Jahrespressekonferenz der Volkswagen AG in Wolfsburg Vorstandsvorsitzender der A
Montag 12 03 2012 Jahrespressekonferenz der Volkswagen AG in Wolfsburg Vorstandsvorsitzender der A(c) imago/DeFodi (imago stock&people)
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Der VW-Aufsichtsrat macht nun Schadenersatzansprüche gegen ehemalige Top-manager geltend. Ihnen wird vorgeworfen, Sorgfaltspflichten verletzt zu haben.

Mehr als fünf Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals macht Volkswagen Schadenersatzansprüche gegen den damaligen Konzernchef Martin Winterkorn und den ehemaligen Audi-Chef Rupert Stadler geltend. Das hat der Aufsichtsrat am Freitag beschlossen, wie der Konzern mitteilte. Winterkorn ließ über seine Anwälte am Freitag erklären, „alles Erforderliche getan und nichts unterlassen zu haben, was dazu geführt hätte, den entstandenen Schaden zu vermeiden oder geringer zu halten“.

Zuvor ist eine Anwaltskanzlei nach mehrjährigen Ermittlungen zu den Hintergründen und Verantwortlichkeiten der millionenfachen Abgasmanipulation zum Ergebnis gekommen, dass die Manager aktienrechtliche Sorgfaltspflichten verletzt hätten. Nach den Untersuchungen stehe für den Aufsichtsrat fest, dass der damalige Vorstandsvorsitzende Winterkorn es in der Zeit ab dem 27. Juli 2015 unterlassen habe, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in Dieselmotoren, die zwischen 2009 und 2015 in Nordamerika verkauft wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären. Außerdem habe es Winterkorn unterlassen, dafür zu sorgen, dass die von den US-Behörden dazu gestellten Fragen umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wurden.

Der frühere Audi-Chef Stadler habe seine Pflichten verletzt, indem er es nach dem 21. September 2016 unterlassen habe, dafür zu sorgen, dass von der VW-Tochter entwickelte große Dieselmotoren auf unzulässige Softwarefunktionen untersucht wurden. Stadler muss sich wegen des Dieselskandals zusammen mit anderen ehemaligen Audi- und Porsche-Managern bereits seit Herbst vor dem Landgericht München verantworten. Winterkorn ab dem 16. September 2021 vor dem Landgericht Braunschweig.

Muss Versicherung zahlen?

Sowohl Winterkorn als auch Stadler haben mehrfach erklärt, nichts vom Dieselbetrug gewusst zu haben. Auch jetzt wiesen von Winterkorn beauftragte Juristen den Vorwurf, er habe im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen seine Pflichten unzureichend wahrgenommen, zurück.

Volkswagen hatte die Manipulationen vor fünfeinhalb Jahren auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben. Die Wiedergutmachung kostete den Konzern bisher mehr als 32 Milliarden Euro. Teuer werden könnte das auch für von VW abgeschlossene Manager-Haftpflichtversicherungen (D& O-Versicherungen). Solche Polizzen schützen Manager vor Zugriff auf ihr Privatvermögen, wenn sie bei ihrer Berufsausübung schadenersatzpflichtig geworden sind. Damit die Versicherung zahlt, muss den jeweiligen Manager zwar ein Verschulden treffen, er darf aber nicht vorsätzlich gehandelt haben (also z. B. nicht von dem Verstoß gewusst und ihn gebilligt haben). Ebenfalls nicht zahlen muss die Versicherung, sollte die Manager gar keine Schuld an dem Desaster treffen. Mitentscheidend dafür ist auch der Ausgang anhängiger Strafverfahren.

Bei großen Aktiengesellschaften gibt es in Deutschland zudem einen verpflichtenden Selbstbehalt, den der betroffene Manager jedenfalls aus eigener Kasse zahlen muss – so er nicht gegen dieses Risiko privat versichert ist. (ag./cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.03.2021)

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