Der Sektionschef für Straflegistik im Justizministerium, Christian Pilnacek, verbuchte einen Etappensieg.
Wien. Die Bundesdisziplinarbehörde sprach mit Bescheid aus, dass keine Suspendierung gegen Christian Pilnacek verfügt werde. Allerdings bleibt der Leiter der Sektion für Straflegistik trotzdem vorläufig suspendiert. Der Bescheid sei noch nicht rechtskräftig, bis dahin bleibe die vorläufige Suspendierung aufrecht, erklärte ein Sprecher des Justizministeriums am Freitag der „Presse“.
Wird gegen einen Beamten eine vorläufige Suspendierung ausgesprochen, ist diese der Bundesdisziplinarbehörde vorzulegen. Sie kann dem Betroffenen recht geben oder die tatsächliche Suspendierung aussprechen. Gegen die Entscheidung sind Rechtsmittel (zunächst beim Bundesverwaltungsgericht) möglich. Ob das Ministerium den Rechtsweg beschreiten will, ist noch unklar.
Pilnacek war am Freitagabend für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Die vorläufige Suspendierung Pilnaceks war unter Interims-Minister Werner Kogler (Grüne) ausgesprochen worden. Gegen Pilnacek, der früher auch für die Weisungssektion in Strafverfahren zuständig war, gibt es Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien. Es geht um den Verdacht, dass Pilnacek 2019 über Wolfgang Brandstetter eine Hausdurchsuchung beim Investor Michael Tojner verraten haben soll. Brandstetter, früher auf einem ÖVP-Ticket Justizminister und Vizekanzler, ist Tojners Verteidiger und fungiert als Verfassungsrichter. Brandstetter hatte erklärt, die Information über die Hausdurchsuchung sei 2019 bereits über eine Journalistin durchgesickert.
Disziplinarrechtliche Schritte setzte das Justizministerium gegen den Leiter der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs. Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Anlass waren Fuchs' Aussagen im Ibiza-U-Ausschuss. Fuchs soll Aktenteile an Pilnacek übermittelt haben. Das Ministerium erstattete Disziplinaranzeige beim Obersten Gerichtshof, es wurde eine Suspendierung des Staatsanwalts angeregt. Fuchs wies alle strafrechtlichen Vorwürfe zurück.
Zweite Nachschau bei Pilnacek
Am Freitag soll es nach Informationen der „Presse“ eine zweite freiwillige Nachschau durch die das Ermittlungsverfahren führende Staatsanwaltschaft Innsbruck bei Pilnacek gegeben haben. Mit dem Ziel, ein zweites Mobiltelefon abzunehmen. Pilnacek gab dem Vernehmen nach dabei an, seit Jahren eine zweite Nummer zu haben, diese aber nicht in Verwendung zu haben und erst wieder aktiviert zu haben. Nachdem sich die Beamten davon versichert hatten, durfte er das Handy behalten.
(aich/red.)