Urteilsanfechtung

Ernst August von Hannover legt Berufung ein

Ernst August von Hannover
Ernst August von Hannover(c) Getty Images (Kerstin Joensson)
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Der 67-Jährige wurde zuvor in Wels zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er sich mit Alkohol und Medikamenten zurechnungsunfähig machte und unter anderem einen Polizisten verletzte.

Prinz Ernst August von Hannover hat gegen seine Verurteilung am Landesgericht Wels Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe angemeldet und sich gegen die ihm erteilten Weisungen beschwert. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Das Urteil vom Dienstag wird somit nicht rechtskräftig. Von der Staatsanwaltschaft ist noch keine Erklärung beim Gericht eingelangt. Der Welfenprinz hatte zehn Monate bedingt und fünf Weisungen ausgefasst.

Der 67-Jährige war schuldig gesprochen worden, sich mit Alkohol und Medikamenten fahrlässig in den Zustand der Zurechnungsunfähigkeit versetzt und in dieser Verfassung in Grünau bzw. in Scharnstein (Bezirk Gmunden) u.a. einen Polizisten verletzt, eine andere Beamtin sowie Angestellte bedroht und eine Scheibe eingeschlagen zu haben. Wäre er klar gewesen, hätte man ihm Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung, Sachbeschädigung und Nötigung zur Last gelegt.

Über die Verurteilung hinaus erhielt der Adelige fünf Weisungen: So darf er nicht mehr auf dem Anwesen Auerbach in Grünau wohnen, sich gewissen Gebäuden der dortigen Cumberland Stiftung nicht mehr nähern, keinen Kontakt zur Verwalter-Familie dieser Gebäude aufnehmen, keinen Alkohol trinken und er muss eine Psychotherapie machen. Auf die Weisungen - vor allem auf jene, sich einen anderen Wohnsitz zu suchen - hatte er nach der Urteilsverkündung empört reagiert.

(APA)

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