Urheberrecht

"Der Untertan" gehört jetzt uns allen

Statue am Grab von Heirich Mann am Friedhof Chauseestraße, Berlin.
Statue am Grab von Heirich Mann am Friedhof Chauseestraße, Berlin.Imago Images
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Die Bücher von Heinrich Mann sind seit heuer gemeinfrei. In den USA waren sie das längst.

Mit Heinrich Mann kann jeder machen, was er will. Mit seinen Werken jedenfalls: Sie als Zombie-Musical, Brettspiel oder Aquarell-Comic zu adaptieren, sie zu übersetzen, als Hörbuch einzusprechen, zu verfilmen oder einfach nachzudrucken und zu verkaufen, steht seit Anfang 2021 jedem frei. Denn mit Jahresbeginn ist Manns Werk gemeinfrei geworden. Seine Schriften kann man jetzt kostenlos und ohne Genehmigung nutzen, bearbeiten oder veröffentlichen. Man könnte sagen: Sie gehören jetzt uns allen.

Das gilt nicht nur für Heinrich Mann. Nach österreichischem Recht – und auch in den meisten anderen europäischen Ländern – läuft 70 Jahre nach dem Tod eines Urhebers der Urheberrechtsschutz aus. Gültig wird das mit Ende des Kalenderjahrs. 2021 kamen also Autoren und Künstler dazu, die 1950 gestorben sind: etwa George Orwell, George Bernard Shaw und „Tarzan“-Autor Edgar Rice Burroughs, Maler Max Beckmann und Komponist Kurt Weill (wobei dessen „Dreigroschenoper“ erst in sechs Jahren frei nutzbar wird, wenn auch Co-Autor Bertolt Brecht in die Riege der gemeinfreien Autoren gelangt ist).

Darüber freuen sich nicht nur Leser, die die E-Books dieser Autoren nun gratis herunterladen dürfen (freilich nur in ihren Originalfassungen, Übersetzungen oder kommentierte Fassungen könnten noch geschützt sein), oder Theatergruppen, die Shaws „Pygmalion“ nun ohne Bedenken aufführen können, sondern auch Netzaktivisten, die jedes Jahr am 1. Jänner den „Public Domain Day“ feiern. Weniger Freude haben naturgemäß die Rechteinhaber, die an den Tantiemen verdienen und bis zum Ablauf der Schutzfrist hartnäckig daran festhalten.

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